Prozess in Ebersberg:Mops gemopst

Hundekita in Leipzig

"Ein Leben ohne Mops ist möglich - aber sinnlos": Auf dem Bild ist zwar nur ein anonymer Mops zu sehen. Sympathien weckt er aber trotzdem.

(Foto: picture alliance / dpa)

Ein Münchner klaut den Hund, den seine Freundin zuvor über Ebay verkauft hatte - und muss sich wegen Raubes verantworten. "Er ist fast wie ein Kind für mich", sagt er vor Gericht.

Von Wieland Bögel

"Ein Leben ohne Mops ist möglich - aber sinnlos", so ein viel zitierter Ausspruch von Loriot. Dem sich ein 28-jähriger Münchner wohl ohne Vorbehalt anschließen würde und der einiges tat, um sein mopsloses Dasein zu beenden. Im vergangenen November schnappte er in Poing einen Mops, der gerade mit seinem Frauchen beim Gassigehen war, verletzte diese an der Hand und brachte den Hund zu sich nach Hause. Wegen Raubes und Körperverletzung stand der 28-Jährige nun vor dem Amtsgericht in Ebersberg.

Dass er den Mops gemopst habe, räumte der schüchtern wirkende junge Mann sofort ein. Allerdings habe er niemanden verletzen oder berauben, sondern sich nur sein Eigentum zurückholen wollen. Denn "Bob Marley", so der Name des corpus delicti, gehöre eigentlich ihm, beteuerte der Angeklagte. Er habe den Mops als Welpen gekauft und aufgezogen, "er ist fast wie ein Kind für mich".

Suche nach der mopsgerechten Wohnung

Doch nach der Trennung von seiner Freundin, mit der er eine Tochter hat, vereinbarten die Ex-Partner, dass Kind und Hund bei ihr bleiben sollten. Zumindest so lange, bis er eine mopsgerechte Wohnung gefunden habe. Doch als er den Hund nach einigen Wochen abholen wollte, teilte ihm die Ex mit, sie habe Bob Marley inzwischen auf Ebay verkauft.

Er habe sofort mit den neuen Besitzern, einer Familie aus Poing, Kontakt aufgenommen, schilderte der Angeklagte, und versucht, ihnen die Situation zu erklären. "Ich habe gesagt, das alles ist ein Missverständnis, meine Exfreundin hätte den Hund nie verkaufen dürfen." Doch den neuen Mopseignern war Bob Marley inzwischen ebenfalls ans Herz gewachsen. "Ich habe auch angeboten, eine Lösung zu finden", so der junge Mann, nicht nur den Kaufpreis samt Tierarztrechnungen und Futter habe er erstatten wollen, sondern sogar die Beschaffung eines Nachfolgers für Bob Marley angeboten.

Doch ohne Erfolg, "sie sagten, sie würden ihn nicht für 5000 Euro zurückgeben", stattdessen erhielt er den Rat, seine Ex wegen Unterschlagung anzuzeigen. "Doch davon hätte ich den Hund ja auch nicht wiederbekommen." Trotzdem sei er auch bei der Polizei gewesen, berichtete der 28-Jährige, dort habe man ihm empfohlen, einen Zivilprozess anzustrengen.

4. Internationales Mopstreffen in Berlin

Ein Mops wie dieser brachte einen jungen Mann vor Gericht.

(Foto: dpa)

"Er sah einfach keine andere Lösung"

Nach Recherchen in Gesetzbüchern und im Internet habe er sich aber dagegen entschieden: "Das kann mehr als ein Jahr dauern", so der Angeklagte, und der Ausgang sei alles andere als sicher. Dass er schließlich zur Selbsthilfe gegriffen habe, sei ein reiner Akt der Verzweiflung gewesen, erläuterte die Verteidigerin. Ihrem Mandanten sei durchaus bewusst, "dass das nicht der richtige Weg war, aber er sah einfach keine andere Lösung".

Für welche Lösung sich der Angeklagte dann entschloss, schilderte die Käuferin des Mopses. Sie sei beim morgendlichen Gassigehen von einem Unbekannten nach dem Weg gefragt und in ein Gespräch verwickelt worden, so die 23-Jährige. Irgendwann habe sich der Unbekannte zum Mops heruntergebeugt, als ob er ihn streicheln wollte. "Das kam mir schon merkwürdig vor", so die Geschädigte. Als der Mann sich schließlich am Halsband zu schaffen machte, sei ihr klar geworden, dass es sich nur um den Vorbesitzer Bob Marleys handeln könne, mit dem sie bisher lediglich telefoniert hatte.

Urteil steht noch aus

Daraufhin habe sie den Hund hochheben und festhalten wollen, genau wie der Angeklagte, weshalb es zu einem Gerangel gekommen sei. Dabei habe sie eine Schürfwunde an der Hand erlitten. Die Geschädigte erklärte aber auch, dass der Angeklagte, der sich noch im Gerichtssaal entschuldigte, sie nicht gezielt verletzt habe. "Er hat mich nicht geschlagen oder getreten, nur am Hund gezogen." Trotzdem hätte sie unter dem Mopsraub gelitten, habe etwa Albträume und Angstzustände gehabt. "Und für die Kinder ist es bis heute sehr schlimm, dass der Hund weg ist."

Ein Urteil fiel noch nicht, zunächst soll die Ex-Freundin des Angeklagten gehört werden. Das Gericht machte aber klar, dass es für den Vorwurf des Raubes eher keinen Anhaltspunkt sieht, sollte der Angeklagte verurteilt werden, dann wegen Diebstahls und fahrlässiger Körperverletzung. Auch den Mops, der derzeit bei ihm wohnt, wird er wohl behalten dürfen. Die Geschädigten haben bereits erklärt, auf Bob Marley zu verzichten, sollte der Angeklagte ihnen den Kaufpreis und die Tierarztrechnungen erstatten.

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