Ebersberg:Fragen über Fragen

Die Polizei nimmt die Ermittlungen zu dem offensichtlich fremdenfeindlichen Überfall langsam auf, doch dann wurden vier Häuser durchsucht. Ein Überblick

Von Isabel Meixner, Ebersberg

Der Angriff auf den Döner-Imbiss am Ebersberger Bahnhof war einer der schwersten rechtsextremen Übergriffe rund um München. Inzwischen ist das Landeskriminalamt mit den Ermittlungen betraut. Die wichtigsten Fragen im Überblick:

Die Polizei traf die sieben Männer und eine Frau kurz nach dem Überfall in einer Wohnung in Ebersberg an. Wie kamen die Beamten so schnell auf die Gruppe?

Zwei der Tatverdächtigen sind vor dem Überfall am Bahnhof aufgefallen, als sie ausländische Passanten anpöbelten und rechte Parolen riefen. Die Polizei, die der Inhaber des Döner-Imbisses gerufen hat, konnte die beiden kurze Zeit später nahe dem Bahnhof aufgreifen und die Personalien aufnehmen.

Wieso wurden die Tatverdächtigen nicht in Untersuchungshaft genommen?

Die Staatsanwaltschaft München II sah keinen Haftgrund. Fluchtgefahr habe nicht bestanden, weil alle Tatverdächtigen einen festen Wohnsitz nachweisen. Dieses Vorgehen stößt aber auf deutliche Kritik. "Mir ist das völlig schleierhaft", sagte etwa der Münchner Rechtsanwalt Hartmut Wächtler, der in den vergangenen 40 Jahren zahlreiche Mandanten aus der linken Szene verteidigt hat. "Wenn ich als Verteidiger dieses Argument in einem anderen Fall bringe, würde ich ausgelacht werden."

Es gab vier Hausdurchsuchungen. Was wurde dabei gefunden?

Die Polizei hat Datenträger, Handys und ein Tablet sichergestellt. Die Daten müssen nun ausgewertet werden. "Offensichtlich rechtsextreme Sachen" wie Fahnen oder Bücher wurden nicht gefunden. Die Hausdurchsuchungen fanden allerdings erst vier Tage nach dem Überfall statt. Schon am Freitag hatte die Polizei zwei Hämmer und ein Messer, das dem bei der Tat verwendeten sehr ähnelt, sichergestellt. Hier wird derzeit ermittelt, ob es sich um die Tatwaffen handelt.

Was sagen die Tatverdächtigen?

Bisher nichts. Sie konnten laut Polizeipräsidium Oberbayern Nord allerdings zunächst nicht verhört werden, weil sie beim Antreffen in der Wohnung betrunken gewesen waren. Später verweigerten sie die Aussage. Auch dieses Vorgehen wird harsch kritisiert. "Bei jeder Wirtshausschlägerei werden die Vernehmungen noch sofort mitten in der Nacht gemacht", sagt Rechtsanwalt Hartmut Wächtler. Indem man die Tatverdächtigen auf freiem Fuß gelassen habe, habe man ihnen die Möglichkeit gegeben, ihre Aussagen abzusprechen. Das Bayerische Innenministerium ist aber nach den Aussagen der drei Opfer zuversichtlich, genügend Beweise zu haben: "Es ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass die Tathandlungen der Beteiligten nachgewiesen werden können."

Gehören die Tatverdächtigen einer organisierten rechtsextremen Szene an?

Einer organisierten Szene wohl nicht, doch daran, dass die Tat ausländerfeindlich motiviert war, darüber herrscht bei der ermittelnden Staatsschutz-Abteilung der Kriminalpolizei Erding kein Zweifel. Die Existenz einer organisierten rechtsextremen Szene im Landkreis Ebersberg bezweifeln Staatsschutz und das Bayerische Innenministerium; wohl aber gebe es Einzelpersonen, die dieser zugerechnet werden können, heißt es im Innenministerium. Unter ihnen soll sich auch ein führender Neonazi der rechtsextremen Münchner Szene befinden. Unabhängig davon operieren Rechtsradikale nicht mehr nur in verfestigten Strukturen, sondern hoffen Experten zufolge auch auf Nachahmungstäter und kleine, selbständig agierende Gruppen.

Warum wird nur gegen vier der acht Angreifer wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt?

Laut Kriminalpolizei Erding sollen nur vier der acht Rechtsradikalen mit Hämmern, Messer und einem baseballähnlichen Schlagstock in den Dönerladen eingedrungen sein. Die anderen vier blieben vor der Tür. Der von der Polizei anfangs noch geäußerte Verdacht des Landfriedensbruchs wird in den Ermittlungen nicht weiter verfolgt, weil dafür der Angriff "aus einer Menschenmenge" heraus erfolgen müsse. Diese Menschenmenge sehen die Ermittler bei acht Personen beziehungsweise vier Angreifern nicht gegeben. Auch die Argumentation wirft Fragen auf: Es sei Aufgabe der Staatsanwaltschaft festzulegen, wegen welcher Verstöße Anklage erhoben werde - und zwar nach Beendigung des Ermittlungsverfahrens, sagt Rechtsanwalt Wächtler. Und: "Ein Richter kann solche Fragen nicht beantworten, wenn nicht entsprechend ermittelt wird." Inzwischen wird jedoch gegen alle acht Personen wegen Bildung einer bewaffneten Gruppe ermittelt.

Die Polizei soll erst nach 20 Minuten nach dem Überfall am Einsatzort gewesen sein. Warum dauerte das so lange?

Das Polizeipräsidium Oberbayern Nord verweist auf ihre internen Protokolle, denen zufolge die Beamten neun Minuten nach dem Überfall am Bahnhof waren. Die Reaktionszeit ist jedoch Anlass für eine Anfrage des SPD-Bundestagsabgeordneten Ewald Schurer an das Bayerische Innenministerium. Er will wissen, ob die Polizei am Wochenende ausreichend besetzt ist und mit ihrer Besetzung in der Lage ist, auf Angriffe von Rechtsradikalen zu reagieren.

Wie geht es nun weiter?

Wenn die Kriminalpolizei Erding die Ermittlungen beendet hat, entscheidet die Staatsanwaltschaft, welche Punkte tatsächlich zur Anklage kommen. Auf gefährliche Körperverletzung stehen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren, auf die Bildung bewaffneter Gruppen bis zu zwei Jahre.

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