Ebersberg:Entschädigung für Pfusch am Bau

Landratsamt erhält für Sanierung des Erweiterungsbaus 210 500 Euro

Zwölf Jahre hat der Rechtsstreit zwischen dem Landkreis und der Klosterbauhof GmbH Ebersberg gedauert. Jetzt liegt das Urteil vor: Wegen eklatanter Mängel am Erweiterungsbau des Landratsamtes ist das Unternehmen vor dem Landgericht München II zur Zahlung von 210 500 Euro verurteilt worden. Ob der Landkreis den Betrag jemals erhalten wird, ist indes völlig offen. Dem Vernehmen nach soll die finanzielle Existenzgrundlage der Klosterbauhof GmbH nämlich nicht mehr gesichert sein. Das Unternehmen verlangte für den Erweiterungsbau 358 000 Euro. Davon hatte der Landkreis von vornherein eine Erfüllungsbürgschaft in Höhe von 50 000 Euro zurückbehalten, wie der Vertreter des Landrats, Andreas Stephan, am Rande der Verhandlung sagte. Dieser Betrag sei nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus nicht überwiesen worden, um damit später gegebenenfalls auftretende Mängel zu begleichen.

Nach den Worten von Andreas Stephan würde seit Jahren Wasser in die unter den etwa 70 Stellplätzen gelegenen Kellerräume sickern. In diesem Zimmern lagert die Kreisbehörde unter anderem Dokumente. Ein Gutachter bezifferte die Kosten für die Sanierung der undichten Böden auf rund 212 000 Euro. Im Sommer 2013 hatten sich die Klosterbauhof GmbH und der Landkreis vor dem Landgericht München II nach stundenlanger Verhandlung darauf verständigt, über ihre Anwälte eine Einigung in dem Streit über die Sanierungskosten herbeizuführen. Doch dazu kam es nicht. Stephan warf den Anwälten der Gegenseite vor, dass man sich mehrmals geeinigt habe. Doch dann sei alles immer nur an einer Unterschrift gescheitert.

In dem neuerlichen Termin vor dem Landgericht München II schickte der Vorsitzende Richter den eingeschalteten Sachverständigen gleich wieder nach Hause, ohne ihn gehört zu haben. Denn aus Sicht der Richter ließ dessen Gutachten keine Fragen offen. "Es wird festgestellt, dass die Klosterbauhof GmbH sämtliche Kosten, die für die fachgerechte Beseitigung der vom Sachverständigen festgestellten Mängel erforderlich sind, zu bezahlen hat", erklärte das Gericht. Neben dem Betrag über 210 500 Euro muss die Klosterbauhof GmbH zusätzlich Zinsen in Höhe von fünf Prozent vom 11. April 2012 an bezahlen. Den Streitwert setzt das Gericht auf 240 000 Euro fest.

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