Ebersberg:Entlastung aus Berlin

Ebersberg: Das Jobcenter muss sich um anerkannte Flüchtlinge kümmern. Die Unterkunftskosten bei deren Umzug in eine eigene Wohnung trägt die Bundesregierung.

Das Jobcenter muss sich um anerkannte Flüchtlinge kümmern. Die Unterkunftskosten bei deren Umzug in eine eigene Wohnung trägt die Bundesregierung.

(Foto: Peter Hinz-Rosin)

Anders als prognostiziert muss der Landkreis die Unterkunftskosten für anerkannte Flüchtlinge doch nicht bezahlen.

Von Barbara Mooser, Ebersberg

Gute Nachrichten aus Berlin: Der Sozialetat des Landkreises wird durch Unterkunftskosten für anerkannte Flüchtlinge, die aus Gemeinschaftsunterkünften in Wohnungen umziehen, vorerst nicht belastet. Der Bund habe zugesichert, die Kosten vorläufig einmal für drei Jahre zu übernehmen, erläuterte Finanzmanagerin Brigitte Keller bei der jüngsten Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses. Damit treffen düstere Prognosen des Jobcenters, das auch für die Betreuung anerkannter Asylbewerber zuständig ist, erst einmal nicht ein.

Dieses hatte damit gerechnet, dass schon 2016 deutlich mehr Geld als geplant für diesen Zweck ausgegeben werden muss. Denn in den vergangenen Monaten wurden relativ viele Asylanträge anerkannt. Die Zahl der sogenannten Bedarfsgemeinschaften, um die das Jobcenter sich kümmert, stieg aus diesem Grund deutlich an. Allein zwischen Februar und Mai wurden 114 zusätzliche Bedarfsgemeinschaften registriert, und der Trend hält an.

Vieles sprach dafür, dass der Landkreis die Kosten selbst tragen muss

Grundsätzlich war aufgrund dessen durchaus zu befürchten, dass ein ohnehin großer Ausgabeposten des Landkreises noch einmal deutlich wächst; erste Prognosen gingen davon aus, dass man schon in diesem Jahr mit den eingeplanten 7,5 Millionen Euro nicht hinkommt und fast 200 000 Euro mehr ausgeben muss.

Für das nächste Jahr hatten die Fachleute im Jobcenter sogar eine Steigerung um 1,2 Millionen Euro befürchtet. Diese Entwicklung wird nach dem Versprechen aus Berlin so vorerst nicht eintreten. Wie es nach 2018 weiter geht, das müsse dann die neu gewählte Bundesregierung entscheiden, sagte Landrat Robert Niedergesäß (CSU) bei einem Pressegespräch.

Doch auch ohne dass anerkannte Flüchtlinge zu einer Kostensteigerung beitragen, muss der Landkreis in den kommenden Jahren mehr für Unterkunftskosten ausgeben: Denn der Ebersberger Kreistag hat entschieden, dass zum 1. April 2016 die Mietpreisobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger angehoben werden. Diese können also mehr Geld für Mietwohnungen ausgeben als bisher, wobei für das bisher erlaubte Budget im teuren Münchner Umland ohnehin fast nichts mehr zu finden war. Mit 288 000 Euro zusätzlich wird dieser Posten nächstes Jahr voraussichtlich zu Buche schlagen.

Landrat Niedergesäß fordert mehr Geld für Arbeitsmarkt-Integration

Weniger großzügig als bei den Unterkunftskosten für anerkannte Flüchtlinge zeigt sich der Bund bei Mitteln für Maßnahmen, die zur Integration in den Arbeitsmarkt beitragen könnten. Landrat Niedergesäß hat sich deshalb bereits in einem Brief bei Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) beschwert.

Nun aber gibt es sogar Ideen, auf eigene Faust einen Weg aus dem Dilemma zu suchen: Der Landkreis erwäge, dem Jobcenter mit einem zinslosen Darlehen über 100 000 Euro auszuhelfen, sagte die Finanzmanagerin. So könnten wenigstens die Maßnahmen, die am ehesten Erfolg versprechen, noch finanziert werden.

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