Ebersberg:Ein gutes Geschäft

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Investoren wollen Flüchtlingsheime im Landkreis bauen

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Die Unterbringung von Asylbewerbern ist eine große Herausforderung - und ein gutes Geschäft. Derzeit gibt es im Landkreis zwar kein von privaten Investoren erstelltes Flüchtlingsheim, entsprechende Angebote liegen allerdings bereits vor. So bestätigt man im Landratsamt, dass die Behörde mit Investoren über die Errichtung von Asylbewerberunterkünften verhandelt.

Wer die Geschäftspartner allerdings sind, wo die neuen Unterkünfte entstehen könnten und wie viele Personen dort einmal einziehen sollen, dazu macht das Landratsamt keine Angaben. Aus Gründen des Datenschutzes könne man sich zu laufenden Vertragsverhandlungen nicht äußern, so Stefanie Geisler, in der Behörde zuständig für Asylfragen. Bestätigt wird allerdings, dass "private Investoren Einrichtungen angeboten haben", es also mehr als einen Interessenten gibt, der dem Landkreis beziehungsweise dem Bezirk eine Unterkunft hinstellen möchte.

Für die Investoren kann sich dies durchaus lohnen. Schließlich ist ein Leerstand der neuen Immobilie wohl auf Jahre hinaus nicht zu befürchten und vermietet wird diese "nach Quadratmetern zu den ortsüblichen Preisen", wie Landratsamt-Pressesprecherin Evelyn Schwaiger kürzlich erklärte. Dies können, je nach Lage, bis zu 20 Euro pro Quadratmeter sein, im Durchschnitt beträgt der Mietpreis im Landkreis aktuell etwa 10,50 Euro. Noch aus einem weiteren Grund kann sich der Bau einer Flüchtlingsunterkunft lohnen: Für diese gelten seit vergangenem Jahr erleichterte Bauvorgaben. Handelt es sich um eine sogenannte "mobile Unterkunft", also etwa einen Container- oder Barackenbau, darf dieser - zunächst für drei Jahre - in allen Baugebieten, egal ob Wohn-, Gewerbe- oder Mischgebieten, errichtet werden. Ebenfalls automatisch für drei Jahre genehmigt wird die Umnutzung von Gewerbeimmobilien in Unterkünfte.

In Wohngebieten sollen diese unbefristet genehmigt werden und sogar der sonst streng geschützte Außenbereich darf für die Flüchtlingsunterbringung genutzt werden - wenn auch mit Auflagen. So sollen außerhalb geschlossener Ortschaften möglichst nur mobile Unterkünfte für drei Jahre neu errichtet werden. Befindet sich dort allerdings bereits ein Gebäude - etwa eine landwirtschaftliche Halle -, kann diese unbefristet zum Wohnheim werden. Ebenfalls dauerhaft genehmigt werden neue Unterkünfte, die zwar im Außenbereich liegen, aber direkt an einen bebauten Ortsteil angrenzen.

Gemäß dem Grundsatz des Baurechts, dass jedes Vorhaben, das genehmigungsfähig ist, genehmigt werden muss, könnten private Unterkünfte ausdrücklich gegen den Willen einer Kommune, sogar des Landkreises entstehen. Für die Genehmigung von Flüchtlingsheimen ist in letzter Instanz ohnehin die Regierung von Oberbayern zuständig, erklärt Schwaiger, diese kann sich bei der Schaffung von Unterkünften im Extremfall sogar über die kommunale Planungshoheit hinwegsetzen.

Wie schwierig es ist, bei der Erstellung von Flüchtlingsheimen die Planungshoheit zu behalten, zeigte sich in Grafing. Dort wollte ein Investor im Gewerbegebiet eine Unterkunft errichten, was der Stadtrat mit Verweis auf den Lärmschutz aber ablehnte. Das Landratsamt hingegen signalisierte, dass man dem Bauantrag stattgeben werde. Erst als die Stadt dem Investor ein Ersatzgrundstück neben dem geplanten neuen Bauhof anbot, änderte dieser seine Pläne. Mittlerweile sieht es so aus, als ob die Stadt die Unterkunft am Bauhof selbst errichten wird, der Deal mit dem Investor ist offenbar wegen fehlender Verträge mit der Regierung von Oberbayern geplatzt. Allerdings gibt es anscheinend schon einen neuen potenziellen Investor. Zumindest liegt ein entsprechender Bauantrag für eine Unterkunft in der Mühlenstraße vor. Im Gewerbegebiet wird in Grafing aber wohl keine Unterkunft gebaut werden, dies hat die Stadt mit einer Änderung des Bebauungsplans und einer Veränderungssperre verhindert.

Auch in Aßling wurde eine geplante Flüchtlingsunterkunft zunächst per Bebauungsplan und Veränderungssperre auf Eis gelegt. In anderen Gemeinden gab es sogar bereits Fälle, in denen der Bau eines Asylbewerberheims ganz offensichtlich als Druckmittel beziehungsweise als Hintertürchen für ganz andere Projekte diente - mit unterschiedlichem Erfolg. So drohte ein Bauwerber in Markt Schwaben, er werde ein Flüchtlingsheim bauen, sollte die Gemeinde sein geplantes Boardinghaus nicht genehmigen. Genehmigt wurde schließlich die vom Bauwerber gewünschte Variante. Leer ausgegangen ist ein Antragsteller aus Pliening, der sich bereits seit Jahren um eine Baugenehmigung für sein am Ortsrand gelegenes Grundstück bemüht - was auch nach der Ankündigung, dort eine Asylbewerberunterkunft zu bauen, vergeblich blieb.

© SZ vom 22.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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