Ebersberg:Drogendealer muss ins Gefängnis

Urteil zu Cannabis-Volksbegehren

Kiffen bis die Kripo klingelt? In diesem Fall wurden die Drogen nicht nur geraucht sondern auch gedealt, was beim Strafmaß einen gehörigen Unterschied macht (Symbolfoto).

(Foto: dpa)

Das Amtsgericht verurteilt einen 22-Jährigen zu einer hohen Strafe, weil er gegen all seine Bewährungsauflagen verstoßen hat.

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Frechheit siegt, lautet eine Redewendung - die nicht immer stimmt, wie nun ein 22-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis erfahren musste. Er war bereits vor eineinhalb Jahren wegen Drogenhandels schuldig befunden worden, allerdings auf Bewährung. Gegen deren sämtliche Auflagen der junge Mann verstoßen hatte, wie das Gericht nun feststellte. Richterin Vera Hörauf befand sogar: "So etwas Freches habe ich noch nie erlebt."

Und diese Frechheit, das zeigte sich in der Verhandlung, hat bei dem Angeklagten durchaus Methode. Seit dem Jahr 2012 ist der junge Mann insgesamt fünf Mal von einem Gericht verurteilt worden, fast immer ging es dabei um Drogen, gelegentlich kamen auch Körperverletzung, Diebstahl und Sachbeschädigung dazu.

Zuletzt Kontakt mit der Justiz hatte der arbeitslose Trockenbaumonteur Ende vorvergangenen Jahres. Kurz zuvor war ein ebenso schwunghaftes wie illegales Gewerbe aufgeflogen, das der damals 21-Jährige hauptsächlich in Poing und Markt Schwaben betrieb, dem Handel mit Marihuana. Mindestens neun Fälle hatte die Polizei damals ermittelt, in denen der nun Angeklagte Marihuana verkauft haben soll. Daneben hatte er auch mit sogenannten "Kräutermischungen", also synthetischem Ersatz-Marihuana, gehandelt.

Vor Gericht gab der junge Mann damals alle Vorwürfe zu. Da ihm eine Reife-Verzögerung attestiert wurde und er die Taten noch vor seinem 21. Geburtstag begangen hatte, wurde er nach Jugendstrafrecht behandelt. Damit ist es möglich, jemanden zwar einer Straftat für schuldig zu befinden, die Verhängung einer konkreten Strafe aber zunächst auszusetzen. In dieser Bewährungszeit sollte der nun Angeklagte bestimmte Auflagen erfüllen, etwa eine Suchttherapie machen und Drogentests absolvieren.

Statt zur Entgiftung fuhr der junge Mann auf ein Festival

Nachgekommen sei der junge Mann diesen Auflagen nicht, oder nur nach mehrmaliger Aufforderung und Drohung mit Arrest, einmal wurde er sogar eine Woche eingesperrt, weil er nie zu Terminen erschienen war. Sogar sein erstes Gespräch mit der Bewährungshelferin habe er platzen lassen, so das Gericht.

Von den verlangten vierteljährlichen Drogentests sei nur einer gemacht worden - und der war auch noch positiv. Und statt sich in eine Therapie-Einrichtung zu begeben, wie es der Angeklagte gegenüber seiner Bewährungshelferin angab, sei er für einige Tage auf ein Festival gefahren. Eine andere Therapie habe er nach wenigen Stunden abgebrochen, bei einer weiteren blieb er zumindest ein paar Tage.

Nichts davon wollte der Angeklagte leugnen, "ich habe die Auflagen nicht erfüllt, das ist klar", sagte er vor Gericht. Künftig werde sich das aber ändern, versprach der 22-Jährige, "es hat endlich Klick gemacht". Er habe sich bereits im Dezember um einen neuen Therapieplatz bemüht. Auf Nachfrage des Gerichts stellte sich aber heraus, dass er lediglich bei der Rentenversicherung Informationen zur Kostenübernahme angefordert hatte - und das auch erst zwei Wochen nach der Ladung zur aktuellen Gerichtsverhandlung.

Auch sonst sieht es im Leben des Angeklagten alles andere als geordnet aus. Nach einer abgebrochenen Koch-Lehre hatte er einige Zeit in der Firma seines Vaters gearbeitet, war im November aber "freigestellt" worden. Seine Begründung: "Ich war psychisch kaputt". Laut seinem Vater, der sich gegenüber der Bewährungshelferin geäußert hatte, war dagegen wohl eher zu viel Alkohol der Grund.

Dass es der junge Mann ernst meint mit seiner Therapiesuche, dafür gebe es keine Anzeichen, sagte Sven Kautz von der Jugendgerichtshilfe. Seit der Verhandlung im Herbst 2015 "hat sich nichts geändert". Sogar der Verteidiger war von der Aufrichtigkeit seines Mandanten nicht überzeugt: "Sie haben die fatale Neigung, den Kopf in den Sand zu stecken." Das Beste, worauf man hoffen könne, sei eine "allerletzte Chance", also eine erneute Bewährungsstrafe mit der Auflage einer Therapie - "Wenn das Gericht nicht gleich sagt: 'Dem Deppen ist nicht mehr zu helfen'."

Diese Worte benutzte die Richterin zwar nicht, dem Inhalt entsprach die Urteilsbegründung aber durchaus. Der Angeklagte wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt. Laut Jugendrecht müssen als Voraussetzung dafür "schädliche Neigungen" vorliegen, was das Gericht unbedingt bejahte: "Wenn die beim Angeklagten nicht vorliegen, bei wem denn sonst?"

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