Ebersberg:Brutale Wachmänner zu Geldstrafe verurteilt

Security

Gewalttätig sind Securityleute gegen einen jungen Mann vorgegangen, der sich mit dem Barkeeper über die Erstattung eines Pfands stritt.

(Foto: Günther Reger)

Ein junger Mann aus Zorneding gerät mit einem Barkeeper wegen des Pfands für Getränkebecher in Streit. Obwohl es dabei zu keinerlei Tätlichkeiten kommt, schlagen Securityleute den Gast krankenhausreif

Von Anselm Schindler, Ebersberg

Eine funktionierende Kommunikation ist das A und O jeder zwischenmenschlichen Beziehung. Manchmal zieht schon das kleinste Missverständnis eine üble Auseinandersetzung nach sich. Am vergangenen Freitagvormittag beschäftigte eine solche Auseinandersetzung auch das Ebersberger Amtsgericht.

Es ist eine laue Oktobernacht und in der Volksfesthalle der Kreisstadt herrscht Feststimmung. Die Gäste tanzen und trinken zu den Hits der 90er Jahre, Britney Spears und Scooter sind dabei. Hauptsache laut und flippig. Inmitten des Getümmels steht ein junger Mann aus Zorneding an der Bar. Er ist mit sechs Freunden unterwegs, sie sind noch nicht lange auf der Party, ein Uhr früh ist es, und der Zornedinger hat gerade die erste Runde ausgegeben. Mit den Bechern steht er an der Bar, will sich das Pfand zurückholen. Doch der Barkeeper denkt nicht daran, Geld für die leeren Becher auszuzahlen, beteuert mehrmals, dass es an diesem Abend keinen Pfand auf die Becher gebe. Es entbrennt eine lautstarke Diskussion, denn der junge Mann ist sich sicher, beim Kauf der Drinks Pfand gezahlt zu haben. Dann geht alles ganz schnell: Aus dem Getümmel tauchen zwei Securitys auf. Es hagelt Schläge, der Zornedinger geht zu Boden. Von den beiden Aufpassern wird er nach draußen geschleift. Im Krankenhaus wird man feststellen: Schädel-Hirn-Trauma, Nasenbeinbruch und starke Prellungen. Der Vorfall ist nun bereits einige Monate her, am vergangenen Freitag beschäftigte er das Ebersberger Amtsgericht. Geladen waren der junge Geschädigte, der als Zeuge aussagte, die beiden Türsteher saßen auf der Anklagebank. Daneben befragte Richterin Vera Hörauf auch einen Freund des Zornedingers, der den Vorfall mitbekommen hatte. Irritation machte sich breit, als der Geschädigte die Situation an der Bar genauer beschrieb. Denn der Barkeeper habe ihm nach einigem Herumgezanke zwei Drinks im Wert der Pfandbecher gemixt. Die Situation sei deshalb "eigentlich entschärft gewesen". Bis einige Sekunden später die beiden Sicherheits-Mitarbeiter auftauchten. "Ich wollte ihnen alles erklären, und das jetzt alles passt, doch dann haben sie mich schon zu Boden gedrückt", beschreibt der Geschädigte das Vorgehen. Doch bevor er, ein Knie im Rücken, dort ankam, habe er noch Schläge an Brust und Kopf abbekommen, ist sich der Zornedinger sicher. Er wurde bewusstlos. Es folgte die Fahrt ins Krankenhaus. Um den Tathergang zu rekonstruieren, hakt die Richterin immer wieder nach. Doch die Erinnerungen des Geschädigten sind verschwommen, 1,3 Promille stellte die Kreisklinik bei einem Bluttest fest. Zwei Nächte verbringt der Geschädigte im Krankenhaus.

Um Licht ins Dunkel zu bringen, befragte Hörauf auch einen Freund des Zornedingers. Doch auch der 22-jährige Münchner kann nicht viel zur Aufklärung des Falles beitragen. Denn als die beiden Sicherheitsbediensteten seinen Freund mit roher Gewalt zu Boden brachten, hätten andere Gäste seinen Blick auf das Geschehen versperrt, erklärt er. Und als die Wachleute seinen Kumpanen weggeschleift hätten, sei er ihnen nicht gefolgt. "Ich habe selbst im Nachtleben gearbeitet, man weiß doch, dass es keinen Sinn hat, mit Securitys zu diskutieren", erklärt der Zeuge. Für Lacher sorgt dann allerdings seine Aussage, dass er trotz des Geschehens erst nach einigen Minuten nach draußen gegangen sei, weil er noch seinen Drink geleert hätte. Immerhin konnte der Auszubildende aber bestätigen, dass es sich bei den Securitys um die Angeklagten gehandelt habe, auch wenn bei dem Übergriff vermutlich noch Kollegen beteiligt gewesen seien.

Die beiden Anwälte der Angeklagten hatten erklärt, dass ihre Mandanten sich nicht zur Sache äußern wollten. Ihre Strategie war es von Anfang an, den Geschädigten unglaubwürdig zu machen. Aber die Sache ist eindeutig. Staatsanwaltschaft und Anwälte einigen sich: Gegen ein Geständnis kommen die Angeklagten mit 90 Tagessätzen Geldstrafe davon.

Aufgeklärt sind inzwischen auch die Wirren um den Becher-Pfand, die das ganze Desaster erst auslösten: Die Pfand-Marken wurden erst im Laufe des Abends eingeführt. Der Barkeeper, der kurzerhand den Sicherheitsdienst informiert hatte, wusste davon allerdings nichts.

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