Ebersberg:Aus dem Leim gegangen

Ebersberg: Ein verlorener Aufkleber auf dem Führerschein war Thema im Amtsgericht.

Ein verlorener Aufkleber auf dem Führerschein war Thema im Amtsgericht.

(Foto: Christian Endt)

Die Fahrt mit einem hier ungültigen Führerschein wird für einen 56-Jährigen teuer

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Die Kombination aus Klebstoff und offiziellen Dokumenten ist heikel. So musste vergangenes Jahr die österreichische Präsidentenwahl wegen fehlerhaften Leims auf den Briefwahlkuverts verschoben werden, nun brachte ein Kleber-Problem einen 56-Jährigen vors Amtsgericht. Konkret ging es um einen Aufkleber auf dem Führerschein, der dessen Nutzbarkeit einschränkt - und plötzlich verschwunden war.

Die Geschichte beginnt im Jahr 2008, als dem Mann die Fahrerlaubnis wegen Trunkenheits- und Drogenfahrten abgenommen wurde. Daraufhin machte er einen neuen Führerschein in einer Fahrschule in Polen. Die dortigen Behörden machten ihn darauf aufmerksam, dass der neue Schein ohne bestandene medizinisch-psychologische Untersuchung eigentlich ungültig sei - es sei denn, der Fahranwärter unterzeichnet eine Erklärung, wonach er verzichtet, seinen neuen Schein in Deutschland zu nutzen. Dies tat der Mann auch, daraufhin wurde der Führerschein mit einem entsprechenden Aufkleber versehen.

Der war allerdings nicht mehr vorhanden, als der Angeklagte seinen polnischen Führerschein 2013 beim Landratsamt Ebersberg vorlegte und eine Umwandlung in eine einheimische Fahrerlaubnis beantragte. Den Antrag zog er zwar später zurück, das Landratsamt behielt aber eine Kopie des aufkleberlosen Scheins. Auch ohne Umschreibung ließ sich der Angeklagte nicht von der Teilnahme am hiesigen Straßenverkehr abhalten. Mindestens zwei Mal - Mitte 2016 und im Januar dieses Jahres - wurde er am Steuer eines Autos geblitzt.

Wegen Fahrens ohne Führerschein und "Verändern von amtlichen Ausweisen" hatte ihn das Amtsgericht bereits per Strafbefehl zu 120 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. Dagegen legte der Mann Widerspruch ein, weshalb der Fall nun verhandelt wurde. Dass auf seinem polnischen Führerschein der Aufkleber abhanden gekommen ist, sei richtig, räumte der Angeklagte ein. Den habe er aber nicht absichtlich entfernt, vielmehr sei das Wetter schuld. Er sei nämlich in den Jahren nach 2008 öfter in Thailand oder Malaysia gewesen, dort viel Motorrad gefahren und das auch während der Regenzeit. Da müsse sich durch das viele Wasser der Aufkleber nach und nach vom Führerschein abgelöst haben.

Warum er dann aber den Führerschein ohne Aufkleber im Landratsamt vorgelegt hatte, wollte Richterin Vera Hörauf wissen. Daran könne er sich nicht mehr genau erinnern, so der 56-Jährige. Vermutlich sei sein Mandant davon ausgegangen, dass die Sperre mittlerweile abgelaufen sei, sagte der Verteidiger und legte ein Gutachten eines anderen Anwaltes vor. Dieses bescheinigt dem Angeklagten, dass sein polnischer Führerschein rechtmäßig erworben wurde.

Dies könne ja sein, dennoch gelte der Schein eben nicht in Deutschland, so Hörauf. Was der Angeklagte aber auch wissen müsste, nachdem er die entsprechende Erklärung unterzeichnet hatte. An der Gültigkeit dieser Verzichtserklärung hatte wiederum der Verteidiger seine Zweifel. Man könne durchaus darüber streiten, ob diese "tatsächlich rechtskonform" sei, so der Anwalt. Was allerdings nicht Inhalt der aktuellen Verhandlung sei, so die Richterin. Sie empfahl dem Angeklagten daher, seinen Einspruch auf die Rechtsfolgen zu beschränken, also eine geringere Geldstrafe zu beantragen.

Darauf ging der Angeklagte ein. Weil er geständig und nicht vorbestraft ist "und mit beiden Augen zugedrückt und abgerundet" beließ es die Richterin bei einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 25 Euro, damit gilt der Mann weiter als nicht vorbestraft. Verteidigung und Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil an. Hörauf empfahl dem Mann, zu klären, "wie Sie eine Fahrerlaubnis bekommen können, die hier gültig ist".

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