Ebersberg:Angeklagte bestreitet Schuld

Die ehemalige Mitarbeiterin des Awo-Seniorenheims, die alte Frauen misshandelt haben soll, meldet sich vor Gericht erstmals zu Wort.

Von Daniel Wagner

Die 32-jährige Pflegehelferin, die im Verdacht steht, Schutzbefohlene in einem Pflegeheim in Dorfen (Landkreis Erding) und im Pflegeheim der Arbeiterwohlfahrt (Awo) in Markt Schwaben misshandelt zu haben, musste sich am Donnerstag erneut vor dem Amtsgericht Ebersberg verantworten. Im Gegensatz zum ersten Verhandlungstag erklärte sich die Angeklagte diesmal bereit, Fragen von Richterin Susanne Strubl zu beantworten. Dabei bestritt sie, am fraglichen Tag bei den beiden verletzten Damen im Seniorenwohnheim in Markt Schwaben gewesen zu sein.

Zunächst vernahm die Richterin eine Zeugin des Vorfalls in Dorfen im Jahre 2009. Sie war der damalige Rechtsbeistand der Angeklagten. Die Angeklagte hatte damals eine 83-jährige Pflegebedürftige gebadet und ihr laut Anklage durch zu heißes Wasser Verbrennungen zugefügt, die einen stationären Krankenhausaufenthalt notwendig machten.

Die Angeklagte hatte stets betont, dass sie der Heimbewohnerin die Verletzungen nicht vorsätzlich zugefügt habe. Da ihr damaliger Arbeitgeber ihr jedoch deutlich machte, dass eine fristlose Kündigung bevorstehe, habe sie sich von der nun geladenen Zeugin anwaltlich beraten lassen. Vor ihrer Vernehmung machte die Zeugin deutlich, dass "die Angeklagte mich von meiner Schweigepflicht entbunden hat".

In der Folge betonte sie, dass die betroffene Dame etwa 90 Kilogramm wog und sie sich deshalb nicht erklären könne, weshalb die Angeklagte sie alleine habe baden müssen. Zudem sei der zur Verfügung stehende Badelift ganz neu gewesen, sodass die 32-Jährige keinerlei Erfahrung mit diesem Gerät gehabt habe. Beide Parteien hatten sich damals auf einen sogenannten Auflösungsvertrag geeinigt. Während der Schilderungen ihrer früheren Rechtsanwältin wirkt die Angeklagte zeitweise wie versteinert, nur einmal beriet sie sich kurz mit ihrer Verteidigerin.

Eine weitere Beweisaufnahme war am Donnerstag nicht möglich, wie Richterin Strubl anschließend feststellte: Zahlreiche Zeugen hatte die Ladung urlaubsbedingt nicht erreicht, eine weitere Zeugin war krankheitsbedingt nicht in der Lage, vor Gericht auszusagen. Stattdessen standen anschließend sogenannte Trinkprotokolle des Awo-Seniorenheims Markt Schwaben im Mittelpunkt. Nachdem dort mehrere Heimbewohner Hämatome im Gesicht aufgewiesen hatten, war der Verdacht bald auf die angeklagte Pflegehelferin gefallen.

Mithilfe besagter Trinkprotokolle sollte aufgeklärt werden, welcher Mitarbeiter wann für wen zuständig war. Im Gespräch mit Richterin Strubl und der Staatsanwältin sprach die Angeklagte allerdings so leise, dass sie für diese kaum zu verstehen war, obwohl sie nur wenige Zentimeter vom Richterpult entfernt stand. Schließlich bat Strubl die 32-Jährige, den Tagesablauf jenes Tages, an dem sie die Heimbewohner verletzt haben soll, zu schildern. Die ehemahlige Pflegehelferin sprach nun etwas lauter und erzählt, dass sie an diesem Tag nicht zwei Frauen gewesen sei.

Richterin Strubl teilte anschließend mit, dass die am Donnerstag nicht anwesenden Zeugen noch aussagen müssen: "Da am nächsten Termin mit Sicherheit nicht alle Zeugen anwesend sein können, wird es noch einen weiteren Termin im September geben."

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