Dörflicher Charakter soll erhalten bleiben:Bewahren statt bauen

Wiesham Anwesen 3b, 3c

In diesem Neubau in Wiesham soll eine zusätzliche Wohnung entstehen.

(Foto: Peter Hinz-Rosin)

Grafing will Wohnraum in Wiesham begrenzen

Von Thorsten Rienth, Grafing

Hühner am Ortseingang, Strohballen in der Ortsmitte und im Frühsommer bunte Geranien in den Blumenkästen. Damit dieser dörfliche Charakter erhalten bleibt, bekommt der Grafinger Ortsteil Wiesham einen eigenen Bebauungsplan. Dessen Aufstellung hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen - und den Prozess auch gleich mit einer Veränderungssperre flankiert. Hintergrund des Baurechtakts: Die neue Verordnung soll die Anzahl der Wohnungen in den Wieshamer Häusern begrenzen.

Auslöser ist der Änderungsantrag eines Wieshamers Bauherrn. Er errichtet gerade ein Mehrfamilienhaus, würde aber zusätzlich zu den darin bislang genehmigten neun Wohnungen gerne eine zehnte schaffen. Mit dem aktuellen Gesetzeswerk wäre dem Mann die zusätzliche Wohnung kaum zu verwehren, räumte das Rathaus in der Beschlussvorlage an die Stadträte ein. Weder sei die Begrenzung von Wohnungen innerhalb eines Hauses "mathematisch bestimmbar". Noch würden - auf der anderen Straßenseite liegt ein Bauernhof - die "Geruchseinwirkungen die Zumutbarkeitsgrenze" überschreiten. Will die Stadt die zehnte Wohnung trotzdem verhindern, was der Fall sei, müsse sie zum Bebauungsplan greifen. Im Grafinger Rathaus hält man den mit reichlich Verwaltungsaufwand verbundenen Schritt für gerechtfertigt, ja sogar für nötig.

Ursprünglich sei die verträgliche Obergrenze der Wohnungszahlen je Wohneinheit auf sechs Wohnungen festgelegt worden. Dies sei auch die Grenze, die etwa im Bebauungsplan aktuell in Straußdorf noch gesetzt sind. Auch im laufenden Satzungsverfahren für Neudichau werde die Wohnungsanzahl beschränkt, dort sogar auf fünf Wohneinheiten. Weil Pläne zur Aufweitung des Straußdorfer Bebauungsplans von sechs auf acht Wohnungen allerdings schon laufen, schlägt das Rathaus eben diese Obergrenze auch für den neuen Wieshamer Bebauungsplan vor. Das Credo im vorberatenden Bauausschuss hörte sich im Juli ähnlich an: Der Wieshamer Bauherr fahre mit seinen bereits genehmigten neun Wohnungen doch bereits recht gut.

Wie ernst es dem Rathaus mit dem Wieshamer Bebauungsplan ist, zeigen auch die deutlichen Formulierungen aus dem aktuellen Stadtrats-Beschlussvorschlag: Ein "Überhandnehmen der Wohnbebauung" sei zum Schutze der Landwirtschaft "zwingend" zu vermeiden. "Eine vollständige Preisgabe der Wohnungszahlen ist mit dem Anspruch einer geordneten Siedlungsentwicklung unserer Dörfer nicht vereinbar." Den Aufstellungsbeschluss fällte der Stadtrat schließlich einstimmig und ohne weitere Debatte.

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