Die Lager sind voll:Gülle in Hülle und Fülle

Die Düngeverordnung stellt viele Landwirte vor Probleme

Von Barbara Mooser, Ebersberg

"Rindergülle abzugeben - kurzfristig Lagerplatz gesucht!!!" Einigermaßen verzweifelt klingt der Text einer Anzeige eines Frauenneuhartinger Bauern. Es geht ihm derzeit allerdings wie etlichen anderen Landwirten, die zwar viel Vieh haben, aber wenig Land bewirtschaften: Seit die neue, strengere Düngeverordnung gilt, wissen sie nicht mehr, wohin mit den Hinterlassenschaften ihrer Stallbewohner. Im Amt für Landwirtschaft jedenfalls hörte bei Berater Thomas Eberl zu Beginn des Frühjahrs das Telefon kaum jemals auf zu klingeln, so viele Nachfragen kamen. Auch im Maschinenring registrierte man teils große Verunsicherung, wie Geschäftsführer Josef Winkler erzählt, "das hätte glatter laufen können".

Die neue Düngeverordnung gilt zwar bereits seit 2. Juni 2017, in Bedrängnis gebracht haben die neuen Regeln die Landwirte aber erst in diesem Winter und Frühjahr, denn es ist etliches anders geregelt. Ziel der Verordnung ist es, dass die Böden nicht stärker belastet werden als für die Produktion nötig ist. Die Landwirte müssen daher nun vorher schriftlich festhalten, wie viel Nährstoffe ihren Böden entzogen wurde und wie viel Dünger deshalb nötig ist.

Eigentlich sei dafür ein spezielles, einfach zu handhabendes EDV-Programm versprochen worden, sagt Eberl, doch tatsächlich habe es das erst im Januar in einer Basisversion gegeben. "Da hat sich einiges aufgestaut", konstatiert Eberl. Auch für wen welche Ausnahmen gelten, sei lange unklar gewesen. "Ein halbes Jahr später wussten wir immer noch nicht, wie alles umgesetzt wird", sagt auch Maschinenring-Geschäftsführer Winkler, hier sei die "staatliche Seite bei der Umsetzung überfordert" gewesen.

Doch der mangelnde Informationsfluss war nur eines der Probleme für die Landwirte. Noch viel stärker belasteten sie in diesem Frühjahr die neuen Vorgaben in Kombination mit den besonderen Witterungsbedingungen, wie Josef Winkler erläutert. Denn durch die Verordnung ist die Ausbringung von Dünger im Herbst stark eingeschränkt worden, was bedeutet, dass die Güllelager im Winter ohnehin schon voller waren als üblich. Gleichzeitig machte das lange, frostige Frühjahr eine frühe Ausbringung der Gülle auf die Felder unmöglich.

Besonders problematisch hat sich laut Winkler eine neue Vorgabe erwiesen, was die Düngung bei Schnee betrifft. Früher habe man düngen dürfen, wenn nicht mehr als fünf Zentimeter Schnee gelegen seien, erläutert er. Jetzt sei nur auf völlig schneefreiem Boden die Düngung erlaubt - selbst dann also, wenn die Landschaft nur leicht überzuckert und absehbar sei, dass der Schnee im Laufe des Tages wegtaue, dürfe man inzwischen nichts mehr ausbringen. Das Ergebnis in diesem Frühjahr: Bei vielen Landwirten waren die Gülle-Lager übervoll.

Beim Maschinenring versucht man deshalb in einer Art Börse, Landwirte, deren Betriebe zu viel Gülle produzieren, mit denen zusammenzubringen, die viel Grünland, aber wenig Tiere haben und den Dünger daher gut nutzen können. Allerdings sei dieses Modell derzeit noch in der Erprobungsphase, sagt Winkler, man wolle ja schließlich auch nicht den Dünger weit durch die Gegend fahren. Er rechnet allerdings auch nicht damit, dass alle Landwirte nun neue Gülle-Lager errichten müssen. Zahlreiche Bauern hätten ohnehin ihre Kapazitäten sicherheitshalber großzügiger geplant, einige müssten aber durchaus über Investitionen in diesem Bereich nachdenken.

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