Bruck:Gericht entscheidet über Windrad

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Die Klagen des Landesbunds für Vogelschutz und eines Nachbarn gegen die geplante Anlage in Hamberg bei Bruck werden am Dienstag in München verhandelt.

Von Carolin Fries, Bruck

In dem Wald hinter dem Weiler Hamberg ist die Anlage mit einer Nabenhöhe von 138 Metern geplant. (Foto: Peter Hinz-Rosin)

Werden sich in Hamberg oberhalb des Brucker Mooses noch in diesem Jahr die Rotorblätter einer Windkraftanlage drehen? Im April vergangenen Jahres hatte das Landratsamt den Bauantrag der Osterkling GmbH, einem Zusammenschluss von sechs Landwirten aus Bruck, viereinhalb Jahre nach seiner Einreichung genehmigt. Gebaut werden konnte dennoch nicht, denn der Landesbund für Vogelschutz (LBV) und Ernst Obermaier aus dem benachbarten Obereichhofen haben gegen den Freistaat als Genehmigungsinstanz Klage eingereicht.

Zudem hat die Osterkling GmbH gegen das auferlegte Fledermausmonitoring geklagt. Am Dienstag, 12. Januar, wird der Streitfall um 14 Uhr vor dem Verwaltungsgericht in München (Saal 5) öffentlich verhandelt.

Hans Zäuner, Geschäftsführer der Osterkling GmbH, sagt, er habe "keine Bedenken", dass die Baugenehmigung gekippt werde. Allein der Genehmigungsbescheid umfasse 77 Seiten, sämtliche Details seien erschöpfend diskutiert und abgewogen worden. "Dem ist nichts mehr hinzuzufügen", sagt er. Sollte das Gericht ebenfalls zu diesem Schluss kommen, dann will Zäuner noch im Februar vor Beginn der Vegetationsperiode das Baufeld räumen, mit dem Hersteller einen Fixpreis aushandeln und die angekündigte CoKG gründen, in der sich Hamberger Bürger an der Windkraftanlage beteiligen können.

Die Osterkling GmbH wiederum soll dann die CoKG verwalten. "Noch 2016 soll sich das Windrad drehen", sagt Zäuner optimistisch. Er sieht die Windkraftanlage mit einer Nabenhöhe von 138 Metern als Investition in die Zukunft. 3,7 bis 3,8 Millionen Kilowattstunden Strom soll die Anlage pro Jahr erwirtschaften.

Der LBV sieht durch den Bau und Betrieb des Windrades den Artenschutz gefährdet, wie der stellvertretende Geschäftsführer Andreas von Lindeiner sagt. Was den Artenschutz betrifft, sieht der LBV ein " erhöhtes Tötungsrisiko" für den Rotmilan, der an zwölf von 17 Beobachtungstagen im Gefahrenbereich rund um die beantragte Anlage gesichtet worden sei.

Der geschützte Vogel breite sich nur langsam wieder in Bayern aus, der Landkreis Ebersberg sei von Schwaben aus in das südwestliche Bayern ein "wichtiger Brückenkopf", sagt der Artenschutzreferent. Zudem bezweifelt der LBV, dass ein höheres öffentliches Interesse an der Anlage vorliege, wie es die von der Ebersberger Behörde erteilte Ausnahmegenehmigung erfordert.

Denn dafür müsste die Anlage einen Ertrag von mindestens 60 Prozent des Referenzertrages erwirtschaften. Zwar hätten die Betreiber angegeben, mit einer Windhöffigkeit von 6,2 Metern pro Sekunde einen Ertrag von 63 Prozent zu erreichen, "diese Annahme wurde jedoch nie belegt", sagt Lindeiner. der Windatlas bescheinige dem Gebiet lediglich bis zu fünf Meter pro Sekunde.

Für Andreas von Lindeiner ist der Brucker Fall zudem ein "Präzedenzfall", aus dem sich vieles für künftige Verfahren ableiten lässt. Das Genehmigungsverfahren zeige etwa sehr deutlich, wie unterschiedlich die Verfahren bei Artengutachten seien und wie undefiniert vermeintlich relevante Begriffe sind: Wann etwa kann von einer lokalen Population einer Art gesprochen werden, wann gilt ein solcher Bestand als gefährdet? "Unser Ziel ist nicht die Verhinderung der Windkraft, vielmehr dass man es vernünftig macht", betont von Lindeiner. Das Brucker Windrad ist landesweit der vierte Fall, in dem der LBV als Kläger gegen geplante Windkraftanlagen auftritt.

Ernst Obermaier aus Obereichhofen klagt als Nachbar gegen den Genehmigungsbescheid. Er ist der Überzeugung, dass der Bauantrag der Osterkling GmbH nach der 10-H-Regelung hätte behandelt werden müssen. Zwar sei der Bauantrag vor der gesetzten Frist eingereicht worden, allerdings unvollständig. Obermaier spricht von einem "selbst gemachten Problem des Landratsamtes", welche den Antrag ohne ein verwertbares SAP-Gutachten angenommen habe.

Er kann sich "durchaus vorstellen, damit vor Gericht Gehör zu finden". Die Gemeinde Aßling, zu der der Ortsteil Obereichhofen zählt und in der sich etwa 200 Bürger in einer Bürgerinitiative gegen das Windrad zusammengeschlossen haben, hatte sich im Sommer gegen eine Klage entschieden und stattdessen den Landrat um eine Ablehnung der Anlage gebeten.

© SZ vom 09.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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