Ausstellung:Vermeintlich attraktiv

Ausstellung: Inge Boockmann, die Chefin der Agentur für Arbeit, präsentiert Infomaterial zur Ausstellung. Noch bis zum 1. Juni ist sie in den Räumen der Arbeitsagentur zu sehen.

Inge Boockmann, die Chefin der Agentur für Arbeit, präsentiert Infomaterial zur Ausstellung. Noch bis zum 1. Juni ist sie in den Räumen der Arbeitsagentur zu sehen.

(Foto: Christian Endt)

Arbeitsagentur und Jobcenter informieren noch bis zum 1. Juni über Minijobs

Von Camille Scherer, Ebersberg

Wer schon mal einen Minijob hatte, der weiß: Es gibt keine Krankenversicherung oder Arbeitslosengeld, meistens keine Rente und oft werden einem Rechte wie Mindestlohn, bezahlter Urlaub oder geregelte Arbeitszeiten von den Arbeitnehmern nicht zugesprochen - das alles für ein Monatsgehalt von 450 Euro. "Da geht noch mehr", meinen die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter Ebersberg. Dort ist noch bis zum 1. Juni eine Wanderausstellung zum Thema Minijobs zu sehen.

Allein im Landkreis Ebersberg gibt es 6670 Minijobber, 62 Prozent sind Frauen. Eine hohe Zahl, wenn man bedenkt dass es 2016 insgesamt knapp 39 000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen am Arbeitsort gab. "Die meisten wissen gar nicht, was für Vor- und Nachteile Minijobs haben", sagt einer Mitarbeiter der Arbeitsagentur. Die Pros und Contras werden auf großen roten Plakaten verständlich vermittelt: Für Schüler, Studierende oder Personen, die sich über einen kurzfristigen Zeitraum etwas dazu verdienen wollen, seien die Minijobs eine attraktive Beschäftigungsform. Wer jedoch von dem Lohn leben muss, sich eine Perspektive schaffen oder eine angemessene Altersversorgung erarbeiten möchte, der hat schlechte Karten.

Auf einem anderen Plakat ist eine Rechnung aufgeführt: "Minijobs - rechnet sich das?" ist die Überschrift. Darauf heißt es: Wer zwei Minijobs à 350 Euro monatlich hat, also 700 Euro im Monat verdient, muss 219,94 Euro an Sozialabgaben leisten und kostet den Arbeitnehmer dementsprechend 919,94 Euro. Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu 700 Euro Monatsgehalt kostet den Arbeitnehmer dagegen insgesamt nur 851,62 Euro, da nur 151,62 Euro an Sozialabgaben anfallen. Das bedeutet: Minijobs sind im Verhältnis zu sozialversicherungspflichtigen Teilzeit- und Vollzeitjobs teurer.

Ein weiteres Plakat klärt über die oft unklaren Rechte auf, die man als Minijobber hat. So hat man Recht auf einen Mindestlohn, Mutterschutz, mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub, Entgeltfortzahlungen, Kündigungsschutz, geregelte Arbeitszeiten und ein Recht auf schriftliche Nachweise. Darüber Bescheid wissen die wenigsten Arbeitgeber und -nehmer, somit werden diese Rechte so gut wie nie in Anspruch genommen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: