Aus dem Amtsgericht:Einseitige Liebe

21-Jähriger lässt Ex-Freundin nicht in Ruhe und landet vor Gericht

Von coco, Ebersberg

"Ich liebe dich, Prinzessin, gib uns noch eine Chance" - wegen solchen und diversen anderen ähnlich klingenden Kurznachrichten, am Smartphone versendet, saß ein 21-Jähriger Einzelhandelskaufmann kürzlich auf der Anklagebank des Ebersberger Amtsgerichtes. Zwei Jahre waren er und seine Ex-Freundin, die ebenfalls im Einzelhandel arbeitet, zusammen, dann trennten sich die beiden.

Der junge Mann hat das bis heute nicht wirklich verwunden, immer und immer wieder versuchte er, die Verkäuferin nach der Trennung zu kontaktieren, so lange, bis es ihr reichte - sie ging zur Polizei. Das Ebersberger Familiengericht erließ ein Kontaktverbot gegen den 21-Jährigen. Das war Anfang November vergangenen Jahres. Die Verstöße des jungen Mannes folgten im Monat darauf, insgesamt neun Mal schrieb er der jungen Verkäuferin. Sie habe sich belästigt gefühlt, berichtete die Frau in der Gerichtsverhandlung. Als er nicht aufgehört habe zu schreiben, ging sie erneut zur Polizei und erstattete Anzeige.

Er habe das Kontaktverbot offenbar nicht wirklich ernst genommen, ergriff bei der Verhandlung der Pädagoge von der Jugendgerichtshilfe Partei für den jungen Angeklagten. "Die Konsequenzen waren ihm nicht klar." Was auch daran gelegen habe, so der Angeklagte, dass die Schwester seiner Ex-Freundin mit ihm Kontakt gehabt habe. "Deswegen dachte ich, dass das alles nicht so schlimm ist", sagte er. Jugendrichter Dieter Kaltbeitzer stellte die Verhandlung gegen eine Geldauflage ein, nun muss der junge Mann 300 Euro an den gemeinnützigen Verein Brücke in Ebersberg zahlen.

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