Aßling:Unerwünschter Bauantrag

Aßling: Auf einer Wiese am Aßlinger Ortsrand ist ein dreistöckiger Neubau geplant. Der Bürgermeister kritisiert den "Alleingang" des Grundstücksbesitzers.

Auf einer Wiese am Aßlinger Ortsrand ist ein dreistöckiger Neubau geplant. Der Bürgermeister kritisiert den "Alleingang" des Grundstücksbesitzers.

(Foto: Hinz-Rosin)

Auf einer grünen Wiese in Aßling soll ein Wohnheim für Flüchtlinge entstehen. Die Gemeinde fühlt sich überrumpelt und will auf die Pläne nun mit einem Bebauungsplan und einer Veränderungssperre reagieren

Von Carolin Fries, Aßling

Aßlings Bürgermeister Hans Fent (parteifrei) fühlt sich vor vollendete Tatsachen gestellt: Ein Grundstücksbesitzer hat auf einer etwa 4000 Quadratmeter großen Wiese östlich der Steinkirchner Straße und nördlich der Rotter Straße den Bau eines Flüchtlingswohnheimes mit Tiefgaragen beantragt.

Nach den aktuellen Plänen ist ein dreigeschossiges Wohnhaus mit sechs Wohneinheiten für insgesamt 36 Menschen geplant. Fent betont, dass er nichts gegen ein Asylwohnheim habe, "im Gegenteil", wie er sagt. Ihn störe vielmehr, dass der Gemeinde mit dem Antrag das Messer auf die Brust gesetzt werde.

Seit geraumer Zeit schon, so der Bürgermeister, sei man mit dem Eigentümer im Gespräch und versuche, das Grundstück gemeinsam zu entwickeln. Nach dem Flächennutzungsplan ist der Grund als Außenbereich definiert, es besteht kein Baurecht. Mit dem Flüchtlingsunterbringungs-Maßnahmengesetz hat der Gesetzgeber im vergangenen Jahr allerdings die Zulassung von Flüchtlingsunterbringungen im Außenbereich erleichtert. Wenn sich das Wohnheim in die umliegende Bebauung einfügt, kann es theoretisch nicht mehr abgelehnt werden.

Unter diesen Voraussetzungen habe sich der Grundstücksbesitzer nun wohl zu dem "Alleingang" entschieden. Fent kritisiert, die Gemeinde würde auf diese Weise ihrer Planungshoheit beraubt und könne nicht mitgestalten. Gibt es einen Spielplatz, wo liegen die Parkplätze, wie sieht es mit dem Lärmschutz entlang der Straßen aus? In all diesen Punkten habe die Gemeinde kein Mitspracherecht mehr.

Und auch der Grundsatzbeschluss der Gemeinde zur Eigenbedarfssicherung würde ausgehebelt: Vor etwa einem Jahr hat der Gemeinderat beschlossen, Bauland nur auszuweisen, wenn die Gemeinde ein Drittel der Flächen erwirbt. Eine Bedingung, die der Grundstücksbesitzer offenbar nicht anerkennen wollte. Dieser will sich selbst auf Nachfrage nicht näher zu seinen Plänen und auch nicht zu den Vorwürfen des Bürgermeisters äußern. Er wolle abwarten, wie der Gemeinderat zu seinem Antrag stehe.

Bereits an diesem Dienstag, 17. November, wird das Gremium über den Antrag beraten. Lediglich einen Monat hat die Gemeinde in der verkürzten Fiktionsfrist Zeit, über den Antrag zu entscheiden. Die Sitzung im Ratssaal beginnt um 20 Uhr. Zuvor will sich Fent in nicht öffentlicher Sitzung mit dem Gemeinderat beraten. Denn er hat einen Plan, wie sich die Gemeinde doch noch in die Grundstücksgestaltung einbringen kann.

Fent wird dem Gremium die Aufstellung eines Bebauungsplanes vorschlagen sowie eine Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes. Dann dürfte auf der grünen Wiese nichts passieren, bis der Bebauungsplan rechtsgültig vorliegt. Die Pläne für das Asylwohnheim müssten sich dann nach diesem Bebauungsplan richten. Der Haken: Die kommenden zwei Jahre würde wohl gar nichts passieren, denn so lange dauert etwa das Verfahren.

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