Arbeitsagentur:Beschäftigung von Behinderten wird geprüft

Private und öffentliche Arbeitgeber mit 20 Beschäftigten und mehr sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Schwerbehinderung zu besetzen. Darauf weist die Arbeitsagentur Freising hin, die auch für Ebersberg zuständig ist. Unternehmen, die dem nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Beschäftigungspflicht für 2017 wird nun überprüft. Deshalb sollten Arbeitgeber daran denken, ihre Beschäftigungsdaten bis spätestens 31. März ihrer Agentur für Arbeit zu übermitteln.

© SZ vom 26.01.2018 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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