Amtsgericht:Gefängnis statt Luxusleben

29-Jähriger wird wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Haftstrafe verurteilt

Von Marc Dimitriu, Ebersberg

Am Ende zeigte sich der Angeklagte reuig: "Ich will jetzt einen Neustart und mein Leben in den Griff kriegen", sagte er vor dem Ebersberger Amtsgericht. Doch bis zu diesem Neustart wird es wohl noch eine Weile dauern: Der 29-jährige aus dem nördlichen Landkreis wurde wegen gewerbsmäßigen Betrugs in sechs Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Auch ein letzter Zeuge, der am ersten Verhandlungstag Anfang Juni nicht erschienen war, hatte zuvor die Vorwürfe in der Anklage bestätigt.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte seinen Lebensunterhalt durch Betrügereien finanziert. Zusammengerechnet schuldet der Mann sechs Geschädigten knapp 48 000 Euro. Am schwersten trifft es seine Ex-Freundin, sie bleibt auf 42 000 Euro sitzen. Von ihr hatte er sich über einen längeren Zeitraum immer wieder größere Beträge geliehen und ihr Lügen aufgetischt. Zum Beispiel, dass er das Geld für einen Hauskauf in der Türkei gebraucht hätte. In Wahrheit lebte er aber über seine Verhältnisse und verprasste das Geld unter anderem im Casino, wie sich vor Gericht herausstellte. Außerdem hatte er 2014 von seiner Ex-Freundin und deren Nachbarin Geld für teure Elektrogeräte kassiert, die Ware aber nie geliefert.

In einem weiteren Fall hatte sich der Angeklagte im Sommer 2014 ein Zimmer in einem Hotel gemietet, in dem er sich schon öfter einquartiert hatte, um Frauenbesuch zu empfangen. Bezahlt hatte er dieses Mal jedoch nicht, er hinterließ das Zimmer zudem auch noch beschädigt. Seine Ausrede: Die Hotelmanagerin, mit der er bekannt gewesen sei, habe ihm häufiger erlaubt, ein paar Tage umsonst im Haus zu nächtigen. Ein Zeuge, der zu dieser Zeit in der Buchhaltung des Hotels arbeitete, sagte vor Gericht aus, dass es bei ihnen solche Ausnahmeregelungen nie gegeben habe.

Schließlich zählte auch noch ein Sportverein im Landkreis zu den Opfern des 29-Jährigen, hier betrug der Schaden 2500 Euro. Der Verein hatte, wie ein Zeuge erläuterte, den Angeklagten im Sommer 2014 verpflichten wollen, weil er bei einem anderen Verein erfolgreich als Spielertrainer agiert hatte. Man einigte sich auf eine Zahlung von 900 Euro zur Vertragsunterschrift, zusätzlich verlangte der Angeklagt wenige Tage später noch mal 1600 Euro, um eine Kaution hinterlegen zu können. Er wollte das Geld, wie er versprach, zwei Tage später zurückzahlen, das geschah aber nicht. Des weiteren kam heraus, dass er schon bei einem anderen Verein unterschrieben hatte und somit keine Spielberechtigung für den Fußballklub hatte. Einen Teil der Schulden beglich der Vater des 29-Jährigen kurze Zeit später. Der Zeuge sagte vor Gericht: "Für mich ist das Ganze abgehakt, jeder macht mal Fehler. Ich bin da nicht nachtragend."

In seinem Schlussplädoyer sagte der Staatsanwalt, es gebe nach den Aussagen der Zeugen keine Zweifel, dass sich der Angeklagte in allen Fällen schuldig gemacht habe. Er verlangte eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Die Verteidigerin des 29-Jährigen appellierte an das Gericht, nicht zu streng mit ihm zu verfahren: "Mein Mandant hat sich vor Gericht und bei allen Geschädigten entschuldigt und zeigt Reue. Er weiß, dass es nicht richtig war, was er getan hat. Des weiteren hat er auch schon die Schuldnerberatung aufgesucht und will seine Verbindlichkeiten zurückzahlen. Er besucht auch ein Bewerbungstraining im Jobcenter." Sie verlangte unter diesen Umständen eine Aussetzung der Strafe auf Bewährung, da er im Gefängnis nicht arbeiten und so auch keine Schulden begleichen könne. Das Gericht entschied jedoch, dass eine Bewährung nicht in Frage komme, da eine deutliche kriminelle Energie bei dem Mann erkennbar sei, da er einschlägig vorbestraft ist und vorsätzlich gehandelt habe.

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