Amtsgericht Ebersberg:Gefahr im Hausflur

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Weil sie in den Turnschuhen ihrer Nachbarin Rasierklingen versteckte, muss eine mehrfach vorbestrafte 44-Jährige ins Gefängnis

Von Wieland Bögel, Ebersberg

"Ich hätte da noch eine Frage", mit diesem Satz hatte sich einst Inspector Columbo alias Peter Falk die Sympathien seiner Zuschauer erspielt. Dass man damit auch das genaue Gegenteil erreichen kann, bewies nun eine Angeklagte am Ebersberger Amtsgericht. Die 44-Jährige wurde beschuldigt, ihrer Nachbarin Rasierklingen in die vor der Tür abgestellten Schuhe gesteckt zu haben, außerdem soll sie die Fußmatten im Haus mit Farbe verschmiert und mutwillig einen Wasserschaden verursacht haben. Um das Gegenteil zu beweisen, unterzog sie die Zeugen vor Gericht einem ebenso langwierigen wie erfolglosen Verhör - am Ende wurde sie zu einer siebenmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt.

Dass das Urteil so hart ausfiel, lag vor allem am langen Vorstrafenregister der Angeklagten. Seit ihrem 15. Lebensjahr ist sie ganze 22 Mal verurteilt worden, wegen Diebstahl, Urkundenfälschung und Sachbeschädigungen, aber auch wegen Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Drogendelikten. Zuletzt stand sie vor drei Jahren vor Gericht. Damals hatte sie einen Aushang ihres Vermieters gefälscht, in welchem die übrigen Mieter vor den Konsequenzen dauernder Ruhestörung gewarnt wurden. Das Gericht verurteilte sie damals wegen Urkundenfälschung.

Im Haus wurde Farbe auf Fußmatten und Ketchup an Türen geschmiert

Ein Nachbarschaftsstreit brachte die 44-Jährige nun erneut vor Gericht - mit einem Umweg über das Gefängnis. Da sie bei mehreren Terminen unentschuldigt fehlte, wurde Anfang August Haftbefehl erlassen. Unangenehmen Dingen aus dem Weg zu gehen scheint generell eine Taktik der Angeklagten zu sein. Wie die beiden Nachbarinnen und ihr Vermieter aussagten, sei es nahezu unmöglich gewesen, mit der 44-Jährigen in Kontakt zu treten. Etwa wenn diese wieder einmal bis spätnachts das Haus mit lauter Musik beschallte, die Eingangstür sperrangelweit offen stehen ließ oder Garten und Keller zumüllte. "Sie ist nie ans Telefon gegangen, hat keine Briefe beantwortet und auch die Tür nie aufgemacht", schilderte der Vermieter.

Stattdessen kommunizierte die Angeklagte auf ihre ganz eigene Art: Neben der Aktion mit den Rasierklingen - welche die Geschädigte zu ihrem Glück noch rechtzeitig bemerkte - und den Farbattacken auf die Fußmatten der Nachbarinnen soll sie auch deren Autos und Haustüren mit Ketchup beschmiert und Farbe in die Gemeinschaftswaschmaschine eingefüllt haben, schilderten die Zeuginnen.

Die Angeklagte sieht sich als Opfer einer Verschwörung

Diese hätten sich gegen sie verschworen, um sie aus dem Haus zu bekommen, behauptete dagegen die 44-Jährige, "ich bin die Geschädigte hier". Schließlich sei sie inzwischen per Zwangsräumung aus der Wohnung geworfen worden und müsse in einer Obdachlosenunterkunft leben. Es gebe außerdem keinen Beweis, dass sie die angeklagten Taten begangen habe, niemand habe sie gesehen und das Haus sei für jedermann frei zugänglich. Einer Behauptung, der sowohl Vermieter wie auch die Nachbarinnen widersprachen, die Haustür sei meist abgeschlossen gewesen. Zudem seien stets nur sie, aber nie die Angeklagte von den Streichen betroffen gewesen - die mit dem Auszug der 44-Jährigen übrigens sofort aufgehört hätten.

Dennoch versuchte die Angeklagte hartnäckig, ihre Version der Geschichte zu beweisen. So präsentierte sie ein angebliches Alibi für die Zeit der Vorfälle im vergangenen November. Da sei sie drei Wochen lang in Köln gewesen - wo genau, das wisse sie allerdings nicht. Auch Kontaktdaten der Bekannten, bei denen sie gewesen sein will, konnte sie nicht nennen. Zudem versuchte sie die Zeugen mit teilweise abstrusen Fragen zu verwirren, etwa über Details zu der verwendeten Farbe oder der Funktionsweise der Wasserversorgung im Haus. Von der Polizistin, die den Wasserschaden aufgenommen hatte, wollte sie wissen, wo das Wasser denn hingetropft sei. "Vermutlich nach unten, nach oben geht ja nicht", antwortete diese.

Das Gericht empfiehlt einen Termin beim Psychiater

Zuletzt verlangte die Angeklagte, weitere Zeugen zu laden, etwa den Feuerwehrmann, der den tropfenden Wasserboiler schließlich zugedreht hatte, den Bürgermeister, der wohl kurz während der Zwangsräumung anwesend war, sowie den örtlichen Pfarrer, dessen Töchter einige Zeit in dem Haus gewohnt haben sollen. "Warum nicht gleich noch den lieben Gott, wenn wir schon dabei sind", zeigte sich Richterin Vera Hörauf nach drei Stunden Verhandlung entnervt. Falls die Angeklagte aber einen weiteren Prozesstag wünsche, ließe sich das einrichten - allerdings sei erst Ende des Monats ein Termin frei. "Und so lange bleiben sie im Gefängnis." Nach einer kurzen Unterredung mit ihrem Verteidiger verzichtete die 44-Jährige auf die weiteren Zeugen, im Gegenzug wurde die Anklage, für den Wasserschaden verantwortlich zu sein, fallengelassen.

Um einen Gefängnisaufenthalt kommt die Angeklagte dennoch nicht herum, die Richterin hielt die Aussagen der Zeuginnen und des Vermieters für glaubwürdig. Eine Verschwörung der Nachbarinnen gegen die Angeklagte sei dagegen höchst unwahrscheinlich: "Ich glaube eher, dass ein Problem besteht, die Realität und Ihre eigene Wahrnehmung in Einklang zu bringen - was sich vielleicht mal jemand anschauen müsste."

© SZ vom 10.09.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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