Am 25. Februar:Ehrenamt im Dienst der Kirche

Am 25. Februar: Nicht nur in Sankt Sebastian in Ebersberg, sondern auch in 28 weiteren Pfarreien im Landkreis sind die Katholiken aufgerufen, zur Wahl zu gehen.

Nicht nur in Sankt Sebastian in Ebersberg, sondern auch in 28 weiteren Pfarreien im Landkreis sind die Katholiken aufgerufen, zur Wahl zu gehen.

(Foto: Christian Endt)

60 538 Katholiken über 14 Jahre sind zur Neuwahl ihrer Pfarrgemeinderäte aufgerufen

Rund 61 000 Katholiken im Landkreis Ebersberg sind am Sonntag, 25. Februar, zur Wahl der Pfarrgemeinderäte aufgerufen. Etwa 320 Kandidatinnen und Kandidaten stehen zur Verfügung, um in den kommenden vier Jahren die Seelsorge in den Pfarreien mitzugestalten und sich gesellschaftspolitisch zu engagieren. Die Wahlen stehen unter dem Motto "Du bist Christ. Mach was draus!"

Erstmals finden die Pfarrgemeinderatswahlen überwiegend als Allgemeine Briefwahl statt, bei der alle Wahlberechtigten die Unterlagen per Post bekommen. Sie können dann per Brief oder im Wahllokal wählen. Einzelne Pfarreien konnten sich aber auch gegen das neue Verfahren entscheiden. Im Landkreis Ebersberg wählen 28 der 29 Pfarreien mit Briefwahl. Lediglich in der zu Aßling gehörenden Pfarrei Sankt Ägidius in Dorfen bleibt man beim traditionelleren Wahlmodus. Laut einer Pressemitteilung aus dem Münchner Ordinariat wurde bei den vergangenen Pfarrgemeinderatswahlen im Jahr 2014 das neue Verfahren bereits getestet, wobei sich zeigte, dass durch die e Briefwahl die Wahlbeteiligung deutlich steigt. Wahlberechtigt sind alle Katholiken über 14 Jahren, das sind im Landkreis Ebersberg 60 538 Gläubige. In Pfarreien mit weniger als 5000 Katholiken müssen mindestens vier Mitglieder für den Pfarrgemeinderat gewählt werden, in Pfarreien mit mehr als 5000 Katholiken mindestens sechs. Die genaue Zahl legt die jeweilige Pfarrei selbst fest. Nach der Wahl können weitere Mitglieder hinzugewählt werden, zum Beispiel als Vertreter bestimmter Gruppen in der Pfarrei.

In der ganzen Erzdiözese sind rund 1,5 Millionen Katholiken in 747 Pfarreien wahlberechtigt, von denen sich 590 an der Allgemeinen Briefwahl beteiligen. Etwa 5600 Sitze stehen zur Verfügung, etwa 7800 Kandidaten und Kandidatinnen stellen sich zur Wahl. Auch die Gemeinderäte in den 23 muttersprachigen Gemeinden des Erzbistums werden gewählt. Rund 200 000 Katholiken mit nichtdeutscher Muttersprache haben zusätzlich zum Wahlrecht für den Pfarrgemeinderat ihrer Pfarrei auch das Wahlrecht für den Gemeinderat der muttersprachigen Gemeinde, zu der sie gehören.

Der Pfarrgemeinderat berät und unterstützt die Priester und pastoralen Mitarbeiter bei der Seelsorge, etwa bei der Planung der Gottesdienste oder auch bei der Erstkommunion- und Firmvorbereitung. In allen gesellschaftspolitischen Fragen handelt der Pfarrgemeinderat eigenverantwortlich, zum Beispiel beim Aufbau von Nachbarschaftshilfen und Helferkreisen für Flüchtlinge, bei der Gestaltung von Erwachsenenbildungsangeboten oder im Engagement für die Entwicklungszusammenarbeit.

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