Doppelmord-Prozess beginnt von vorne:Schöffe mit Sprachproblem

Gunnar D. soll seine Ex-Geliebte und die gemeinsame Tochter in den Urlaub nach Portugal gelockt und sie dort umgebracht haben. Seit Sommer 2010 sitzt er deswegen in U-Haft, am Freitag war Prozessauftakt. Doch nun muss der erste Verhandlungstag wiederholt werden - einer der Laienrichter spricht nicht ausreichend Deutsch.

Anna Fischhaber und Christian Rost

Der Prozess gegen Gunnar D. um den Doppelmord in Portugal muss noch einmal von vorne beginnen. Dem 44-Jährigen wird vorgeworfen, seine Ex-Geliebte und die gemeinsame Tochter in den Urlaub nach Portugal gelockt zu haben, um sie dort umzubringen. Unter großem Medieninteresse hatte die Verhandlung am Freitag begonnen. Nun hat das Schwurgericht des Landgerichts München das Verfahren jedoch ausgesetzt. Einer der beteiligten Schöffen spreche nicht genug Deutsch, teilte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage von Süddeutsche.de mit.

Prozessauftakt wegen Mordes an ehemaliger Geliebten und gemeinsamem Kind

Prozessauftakt in München: Gunnar D. soll seine ehemalige Geliebte und die gemeinsame Tochter getötet haben. Nun muss der erste Verhandlungstag wiederholt werden.

(Foto: dapd)

Demnach hatte sich erst nach Gesprächen über den ersten Verhandlungstag herausgestellt, dass der Mann dem Prozess nicht ausreichend folgen kann. Der aus der Türkei stammende Laienrichter verstehe die deutsche Alltagssprache zwar in Wort und Schrift, weil er schon viele Jahre in Deutschland lebe. Verständnisprobleme könnte es aber geben, wenn komplexe Sachverhalte erörtert werden, sagte der Vorsitzende Richter Michael Höhne.

So soll im Portugalprozess auch ein Isotopengutachten eine Rolle spielen. Die Haaranalyse bei dem toten Mädchen soll aufzeigen, wie lange es nach dem Tod der Mutter selbst noch lebte. Der Leichnam des Kindes war erst sieben Monate nach dem Urlaub von Fischern in einer Felsspalte an der Küste von Sagres entdeckt worden.

Rat vom Verteidiger

Auf die Auswahl der Schöffen hat das Gericht keinen Einfluss, sie werden von den Kommunen vorgeschlagen und den Kammern per Los zugeteilt. Zum Neubeginn des Prozesses am Donnerstag werden beide Schöffen ausgetauscht - die Laienrichter sollen den Fall unvoreingenommen und ohne Vorwissen beurteilen können. Die Staatsanwältin wird dann erneut vor den drei Berufsrichtern und den zwei neuen Schöffen die Anklage verlesen. Zudem wird Gunnar D. wieder die Chance haben, sich zu seiner Person zu äußern.

Zur Tat wollte der 44-Jährige bereits am Freitag nichts sagen. "Das ist entscheidend richtig, dass ich die Tat bestreite", erklärte der Münchner Techniker nur. Allerdings berichtete er ausführlich über seine familiären Verhältnisse, zahlreiche Jobwechsel und Umzüge und seine zwei Freundinnen - bis sein Verteidiger ihn unterbrach und ihm riet, keine weiteren Angaben zu machen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann ein Doppelleben führte - das soll ein Motiv für den zweifachen Mord sein. Demnach soll der Angeklagte seine Ex-Geliebte und die 21 Monate alte Tochter an die Algarve gelockt haben, um sie dort zu töten. Er habe so versucht, die Affäre vor seiner langjährigen Freundin zu verheimlichen. Das zweite Motiv soll Habgier sein: Der Mann wollte laut Anklage keinen Unterhalt bezahlen.

Seit Juli 2010 sitzt Gunnar D. in U-Haft. Macht er auch weiter keine Angaben zur Tat, könnte es ein langwieriger Indizienprozess werden. 14 Verhandlungstage waren zunächst angesetzt gewesen. Besonders interessant dürfte die Aussage der Zeugen aus Portugal in zwei Wochen werden. Zudem hat die Verteidigung bereits angekündigt, mit einigen Gutachten nicht einverstanden zu sein.

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