Domina verklagt Arzt:Verpfuschte Oberweite

Ihr Körper war ihr wichtigstes Betriebskapital - doch nach einer verpfuschten Brustoperation kann "Lady Ria" nicht mehr arbeiten. Nun hat die Domina einen Arzt auf Schmerzensgeld verklagt.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Für Maria H. alias "Lady Ria" war ihr Körper das wichtigste Betriebskapital. Die Frage nach ihrem Beruf beantwortet sie ohne Umschweife: "Domina". Ihr Studio hat sie aber längst schließen müssen - ihr Körper ist seit einer missglückten Schönheitsoperation entstellt. Doch ihre Schmerzensgeldklage vor dem Oberlandesgericht München gegen einen Arzt der nach einem Hygieneskandal geschlossenen "Stop-Aging-Residenzklinik" dürfte aussichtslos sein. "Der Sachverhalt ist so nebulös, dass man darauf keine Haftung begründen kann, erklärte die Vorsitzende des Arzthaftungssenats am Donnerstagnachmittag.

In ihrem Gewerbe sei eine gute Figur extrem wichtig, sagt die heute 47-jährige Domina. In der Residenzklinik hatte sie 2009 die Brüste straffen und mit Implantaten wieder in die bisherige Größe bringen lassen. "Die OP ist gut verlaufen, doch dann ist mein Schönheitschirurg in den Urlaub gegangen" - ein Kollege habe sie weiter betreut. Als nach einigen Tagen die Wunde zu nässen begann, habe der "so gedrückt, dass die Nähte aufgegangen sind und mir schlecht geworden ist", schilderte die Frau vor Gericht. In der Folge habe sich dann alles entzündet. Trotz Nachoperationen sei sie heute durch Narben entstellt und könne nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten.

Der beklagte Doktor verteidigte sich, dass die Frau bereits mit erheblichen Anzeichen einer Entzündung zu ihm gekommen sei. Er habe sie fachgerecht versorgt. Die vorsorgliche Entfernung der Implantate habe die Patientin jedoch abgelehnt. Der Arzt behauptete auch, seine Eingriffe vorschriftsgemäß dokumentiert zu haben. Allerdings seien diese Unterlagen aus unerklärlichen Gründen verschwunden.

Der Medizinsenat war also auf Schilderungen der beiden Kontrahenten angewiesen. "Auf beiden Seiten sind die Aussagen aber teilweise unglaubwürdig", stellte das Gericht anschließend fest. Auch der vom Gericht bestellte Sachverständige konnte die vielen Widersprüche nicht aufklären. Beispielsweise stimmten Sachverhaltsschilderungen der Patientin mit den von ihr selbst geknipsten Fotos ihrer zweifellos geschundenen Brüste nicht überein.

Das Gericht missbilligte ausdrücklich das Verhalten beider Seiten. Zudem äußerte es Unverständnis, dass die Frau nur den nachbehandelnden Arzt, nicht jedoch den eigentlichen Operateur verklagt habe. Trotzdem wiederholte das Gericht seinen Vorschlag, den Prozess durch Zahlung von 10.000 Euro an die Betroffene beizulegen. Das lehnte der Anwalt des Arztes, sein Vater, ab: Sowohl die Rechtsschutz- wie auch die Arzthaftpflicht-Versicherung gehörten zu selben Konzern, der werde da nicht mitspielen. Das Urteil wird im Februar verkündet.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: