Wegen dem Mord an seiner Tante Charlotte Böhringer wurde Bence T. zu lebenslanger Haft verurteilt. Ein Dokumentarfilm schildert, wie es den Freunden dabei ging.
Der Mordfall Böhringer sorgt nach wie vor für Unruhe in München. Erst vor wenigen Tagen hat Bence T., der zu lebenslanger Haft verurteilte Neffe des Opfers, über seinen Anwalt Strafanzeige gegen die fünf Richter des 1.Senats des Bundesgerichtshofs wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung erstatten lassen.
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(© Foto:)
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Anklage Mord: Ein Freund vor Gericht heißt eine Dokumentation, die diesen Indizienprozess aus ungewöhnlicher Perspektive zeichnet: Aus dem Blickwinkel der Verlobten und der Freundesclique des Angeklagten. Sie alle glauben bis heute fest an dessen Unschuld. Dabei spricht die Autorin des Films (eine der letzten Produktionen des 2009 gestorbenen Christian Bauer), Daniela Agostini, durchaus kein Plädoyer für den Angeklagten.
Sie stellt den Ausführungen seiner Angehörigen und Anwälte unkommentiert auch die Erklärungen des Staatsanwaltes gegenüber. Vor allem dessen Worte erinnern an das irritierende Verhalten des Angeklagten in dem Marathonprozess: Bence T. hat sich kaum zu den Vorwürfen geäußert und nur in seinem "letzten Wort" seine Unschuld beteuert. Der Film verzichtet auf jede reißerische Aufbereitung des Stoffs, vielmehr stellt er geradezu neutral aus, was die Menschen aus T.s Nähe bewegt: bedingungslose Freundschaft, Liebe und Hilflosigkeit angesichts eines so schwerwiegenden Verdachts.
Weil auf jeden Kommentar und jede Psychologisierung im Film verzichtet wird, rückt dem Zuschauer dabei aber weder T.s Persönlichkeit näher, noch die eingeschworene Gemeinschaft aus seinen Schulfreunden, seiner Lebensgefährtin und, an deren Rande, auch seinem Bruder, der heute die Geschäfte im Böhringer-Parkhaus leitet. Der Zuschauer bleibt unmanipuliert durch diesen Film - ein seltener Fall.
Anklage Mord: Ein Freund vor Gericht ist am Mittwoch (12.5.2010) um 20 Uhr im Arri-Kino zu sehen.
- Parkhaus-Mord BGH bestätigt Böhringer-Urteil 06.05.2009
- Mordprozess Kampf um die Böhringer-Millionen 19.08.2009
(SZ vom 12.05.2010/wib)
Partyzone Flußufer
Die neueste Antwort
Sehr geehrte Frau Klein,
leider scheinen Sie sich mit der Bildzeitung zu bilden, auf jeden Fall waren Sie nicht auch nur einmal bei den 93 Verhandlungstagen anwesend. Es wurde in der Forensik nicht bewiesen, dass an den Geldscheinen Blut angehaftet war, erst recht nicht das vom Opfer. Es wurde nur der Sangurtest durchgeführt und dieser ist positiv ausgefallen. Der Sangurtest springt aber auch bei Säuren wie sie in Fruchtsäften vorhanden ist oder auch bei Rost an. Optisch waren die Scheine sauber, nicht wie die Bildzeitung es möglicherweise dargestellt hat, rot vor Blut, so dass der Aufdruck nicht erkennbar wäre.
Und selbst wenn Blut auf den Scheinen gewesen wäre und dann auch noch vom Opfer ist das damit zu erklären, dass der Angeklagte auch Auffindungszeuge war und die Vitalfunktionen überprüft hat. Wenn Sie der Auffassung sind, dass man das erledigen kann und gleichzeitig kein Blut aufnimmt, dann frage ich mich warum Chirurgen in OP-Kleidung praktizieren.
Desweiteren geht es im Film nicht um den Prozess oder den Angeklagten, sondern um die Freunde und wie sie leben.
Wie viel Aufmerksamkeit wird diesem Mörder noch gewidmet? Die Kommentare dazu sind auch unerträglich. Wer die Geldscheine einer Toten, befleckt mit deren Blut, bei sich trägt, ist bei der Vorgeschichte mit Sicherheit der Mörder.
... war doch auch hier schon _vor_ dem prozess für staatsanwaltschaft und richter klar, dass es sich bei den angeklaten um die täter handelte, obwohl so viele fragen offen blieben. bleibt nur zu hoffen, dass beide prozesse neu aufgerollt werden und auch endlich die frage geklärt wird, wie bzw. wiesp diese beiden taten durch eine DNA spur miteinander verbunden sind.
"Vor allem dessen Worte erinnern an das irritierende Verhalten des Angeklagten in dem Marathonprozess: Bence T. hat sich kaum zu den Vorwürfen geäußert und nur in seinem "letzten Wort" seine Unschuld beteuert."
Na, wenn das Hauptargument sein soll, warum der Verurteilte schuldig sein soll ... zur Erinnerung: jeder Angeklagte hat das Recht, sich nicht zu äußern. In vielen Fällen wird ihm das auch vom Verteidiger empfohlen - sogar bei Unschuldigen. Denn Erklärungen und Einlassungen des Angeklagten, soweit sie nicht durch Dritte bestätigt werden - dann aber braucht es keine Aussage des Angeklagten - werden vom Gericht oft als "Ausreden" ignoriert und werden im schlimmsten Fall gegen ihn ausgelegt. Dann doch lieber gar nichts sagen.
Der Staatsanwalt muss beweisen, dass der Angeklagte schuldig ist, nicht: der Angeklagte muss seine Unschuld beweisen.
Ich möchte hier darauf aufmerksam machen, dass der Film auch schon einen festen Sendeplatz im Fernsehen hat. Er läuft am 22.05. um 22:10 Uhr im Bayerischen Fernsehen gleich nach einem Agatha Christie-Gerichtsklassiker und vor "Die 12 Geschworenen", wohl ein Themenabend im BR.
Die Spur in Böhringers Wohnung stammt nicht vom verurteilten Angeklagten im Hermannprozess. Eine Spur war identisch an beiden Tatorten, aber keinem der beiden Beschuldigten zuzuordnen.
Die besagten bekannten Wattestäbchen wurden in der Tat (offiziell) in Bayern nicht genutzt.
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