Diskussion um Leinenpflicht für Hunde:Schutz oder Schikane

"Natürlich kann man ohne Hund leben, es lohnt sich nur nicht", hat der verstorbene Schauspieler Heinz Rühmann einmal gesagt. Doch viele Menschen denken anders. Sie halten Vierbeiner für gefährlich. Auch in München dürfen Hundehalter ihre Lieblinge nicht überall laufen lassen.

Jakob Wetzel

Sie haben es mit Gesprächen versucht und sogar ein Zwangsgeld verhängt. Es half nichts. Immer wieder strawanzten Hunde durch die Gemeinde Landsberied im Landkreis Fürstenfeldbruck, die Halter waren nicht zu sehen. Einzelfälle seien das gewesen, heißt es bei der Verwaltungsgemeinschaft Mammendorf, in der Landsberied Mitglied ist. Doch den Mitgliedern des Gemeinderats wurden es zu viele Einzelfälle. Seit dem 1. Dezember 2009 gilt deswegen: Große Hunde müssen in Landsberied und auf der Straße zum Ortsteil Babenried generell an die Leine. Ausnahmen gibt es nur außerhalb der Ortschaft, wenn keine anderen Personen oder Tiere zu sehen sind.

Diskussion um Leinenpflicht für Hunde: Hunde brauchen Auslauf. Und von einem ungarischen Puli wie dem vier Jahre alten Derci fühlt man sich nicht wirklich bedroht. Dennoch sind die Regeln zum Leinenzwang im Münchner Umland unterschiedlich geregelt. München gibt sich zwar liberal - doch im Englischen Garten, der als Gartendenkmal gilt, sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen. Was oft ignoriert wird.

Hunde brauchen Auslauf. Und von einem ungarischen Puli wie dem vier Jahre alten Derci fühlt man sich nicht wirklich bedroht. Dennoch sind die Regeln zum Leinenzwang im Münchner Umland unterschiedlich geregelt. München gibt sich zwar liberal - doch im Englischen Garten, der als Gartendenkmal gilt, sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen. Was oft ignoriert wird.

(Foto: Monika Wegler)

Dem "Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde" sollen die Vorschriften dienen, heißt es in der Verordnung. Vergleichbare Regeln gibt es in vielen Städten und Gemeinden: in Erding und Wolfratshausen etwa, ebenso in Garching und Sauerlach im Landkreis München, in Gilching und Andechs im Landkreis Starnberg, im Markt Altomünster und in Bergkirchen im Landkreis Dachau. Die Reihe ließe sich fortführen. Allein im Landkreis Ebersberg herrscht in 14 von insgesamt 21 Städten und Gemeinden Leinenpflicht für große Hunde. Und neue Verordnungen werden diskutiert. In Bad Tölz ist ein Leinenzwang im Gespräch. Und im Landratsamt Ebersberg wird überlegt, Hunde in Landschaftsschutzgebieten und im Schwabener Moos zum Schutz bodenbrütender Vogelarten nicht mehr frei laufen zu lassen.

Zuständig für eine Leinenpflicht sind die Gemeinden, daher sind die Regeln von Ort zu Ort verschieden. Bund und Freistaat geben einen Rahmen vor. Laut Straßenverkehrsordnung sind Hunde an stark befahrenen Straßen an die Leine zu nehmen. Wer ein "bösartiges Tier" nicht anleint, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bayerische Jagdgesetz droht mit einer Geldbuße, wenn Hunde unbeaufsichtigt in Jagdrevieren laufen.

Für alles Weitere sind Städte und Gemeinden zuständig. Sie haben abzuwägen. Hunde brauchen Auslauf, das fordert der Tierschutz. Aber Fußgänger und Radfahrer fürchten, von freilaufenden Hunden angesprungen oder umgerannt zu werden, und sei es im Spiel. Ganz zu schweigen von Eltern, die sich um ihre Kinder sorgen. Die Gemeinden können daher zur "Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder die öffentliche Reinlichkeit", so das Landesstraf- und Verordnungsgesetz, eine Leinenpflicht für Kampfhunde und alle großen Hunde vorschreiben. Als "groß" gilt ein Vierbeiner mit einer Schulterhöhe ab einem halben Meter aufwärts. Kleinere Hunde dürfen nicht generell an die Leine gezwungen werden.

Aber auch Mops und Dackel dürfen sich nicht überall austoben. Tabu können Grünflächen sein. Je nach Grünanlage schreiben Gemeinden, Landkreise oder die Bayerische Schlösserverwaltung in einer Satzung vor, wo Hunde frei laufen dürfen, wo sie an die Leine müssen und wo sie gar nichts verloren haben. Wie groß oder gefährlich ein Hund ist, spielt keine Rolle. Unabhängig davon kann eine Gemeinde für einzelne Hunde einen Maulkorb oder die Leine vorschreiben, wenn er als aggressiv auffällt.

Kinderspielplätze sind für Hunde gesperrt

In München ist auf dieser Grundlage ein komplexes Regelwerk entstanden. Die Stadt gibt sich liberal. Kampfhunde und aggressive Tiere müssen zwar angeleint werden. Aber eine generelle Leinenpflicht gibt es nicht. Aus Sicht der Stadt ist sie nicht nötig: 2011 habe es bei mehr als 31 000 gemeldeten Tieren nur 330 Vorfälle mit Hunden gegeben, heißt es aus dem Kreisverwaltungsreferat. Um diese Hunde kümmere man sich einzeln.

Aber auch in München genießen Hunde nicht überall Freilauf. Kinderspielplätze, Ziergärten und Biotope sowie Spiel- und Liegewiesen sind für Hunde gesperrt. Zu erkennen sind die Wiesen an grünen, rund einen halben Meter hohen Pollern, auf der Oberseite ist ein durchgestrichener Dackel abgebildet. Hunde dürfen hier die Wege nicht verlassen und müssen an kurzer Leine geführt werden. Zudem sind Hunde in den Freibadeflächen am Fasaneriesee, am Feldmochinger, Lerchenauer und am Langwieder See nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt. Und im Westpark gilt generelle Leinenpflicht - ebenso wie in den staatlichen Grünanlagen, allen voran im Englischen Garten.

Der Englische Garten gilt wie der Hofgarten und der Nymphenburger Schlosspark als Gartendenkmal, Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen, auch wenn sich viele Hundehalter nicht daran halten. Als Parkchef Thomas Köster 2008 die Zügel anziehen wollte, erntete er Proteste. Aber der Bayerischen Schlösserverwaltung fehlt ohnehin das Personal, um die Vorschrift durchzusetzen, und die Polizei ist nicht zuständig. "Wir appellieren an die Vernunft", sagt Sprecher Jan Björn Potthast. Zumindest im Nymphenburger Schlosspark funktioniere das auch ganz gut.

In den städtischen Parks prüft die Grünanlagenaufsicht, ob Halter ihre Hunde anleinen, verstärkt durch private Sicherheitsdienste. Wer sich wiederholt erwischen lässt, wird verwarnt, das kostet bis zu 35 Euro. Hartnäckige Sünder können zu einem Bußgeld in Höhe von bis zu 500 Euro verdonnert werden, zudem drohen Platzverweise und zeitlich befristete Verbote, den Park zu betreten.

In der Gemeinde Landsberied wird die Leinenpflicht derzeit gar nicht kontrolliert, so Elisabeth Loder von der Verwaltungsgemeinschaft Mammendorf. Es funktioniert auch so, ohne Kontrollen. Die Hundehalter haben die Leinenpflicht akzeptiert, sagt Loder. In den vergangenen drei Jahren gab es keine einzige Beschwerde mehr.

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