Diskussion um Gärtnerplatz:"Lärmbelästigung ist kein Grund für Alkoholverbot"

Werden Gärtnerplatz und Sonnenstraße trockengelegt? In Bayern ist künftig ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen möglich. Jetzt fürchten viele Münchner um ihr Feierabendbier im Freien. Doch KVR-Chef Wilfried Blume-Beyerle gibt Entwarnung.

Ingrid Fuchs

Abendstimmung am Gärtnerplatz, 2012

Abends auf dem Gärtnerplatz: Sobald es die Temperaturen erlauben treffen sich die Münchner hier zum Biertrinken, Gitarrespielen oder picknicken.

(Foto: Stephan Rumpf)

Die Diskussion um ein mögliches Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen beunruhigt die Münchner. Seit das bayerische Kabinett am Dienstag eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht hat, wurde darüber spekuliert, ob das auch den beliebten Gärtnerplatz oder die Feiermeile an der Sonnenstraße treffen könnte. Denn künftig sollen Städte und Gemeinden die Möglichkeit haben, für bestimmte Plätze im öffentlichen Raum ein Alkoholverbot zu erlassen. Was der Chef des Kreisverwaltungsreferats, Wilfried Blume-Beyerle, dazu sagt.

Süddeutsche.de: Herr Blume-Beyerle, wird jetzt auch der Gärtnerplatz trockengelegt?

Wilfried Blume-Beyerle: Ich bin ausgesprochen skeptisch, ob so ein Gesetz in München überhaupt zum Tragen kommt. Die Änderung bezieht sich auf Alkohol- und Gewaltexzesse auf öffentlichen Plätzen. Solche Plätze haben wir nicht. Bei dem Beschluss geht es eher um kleinere Orte, wo sich wirklich Abend für Abend Jugendliche zum Saufen treffen. Wo soll das in München sein? Und ab wann spricht man von Exzessen, ab zwei Prügeleien pro Jahr, oder drei?

Einen Platz gibt es aber doch in München, auf dem schon ein Alkoholverbot erlassen wurde - den Orleansplatz.

Stimmt, am Orleansplatz mussten wir eingreifen. Die Lage hat sich durch Kameraüberwachung und Alkoholverbot verbessert. Aber beim Gärtnerplatz ist das doch völlig anders. Da treffen sich ein paar Hundert Leute zum Biertrinken, die sitzen da im Gras und unterhalten sich. Zu Gewaltexzessen kommt es dabei nicht, nur die Anwohner beschweren sich über die Lautstärke - und Beschwerden über Lärmbelästigung sind kein Grund für ein Alkoholverbot.

Bei der Diskussion über ein Alkoholverbot an der Sonnenstraße spielen Straftaten aber schon eine Rolle. Wäre die Einschränkung dort also doch sinnvoll?

Die Feiermeile zieht sich vom Maximilianplatz fast bis zum Sendlingertor. Da sind lauter Diskotheken, wie soll man da ab 22 Uhr ein Alkoholverbot durchsetzen? Diese Forderung von manchen Leuten ist witzlos. Wir wissen, dass es da manchmal zu Prügeleien und Gewalttaten kommt, deshalb haben wir jetzt auch ein Konzept für die Feierbanane auf den Weg gebracht. Die Polizei und die Wirte arbeiten gut zusammen.

Dann ist diese Gesetzesänderung also eigentlich überflüssig?

Nein, für kleinere Gemeinden ist das eventuell sinnvoll. Deshalb wurde die Forderung nach dieser Gesetzesänderung im Städtetag von uns auch unterstützt, den Grundgedanken finde ich gut. In München wüsste ich aber wirklich nicht, wo wir das anwenden sollten. Was würde es schon bringen, wenn wir auf Platz A oder B ein Alkoholverbot verhängen würden? Dann ziehen die Leute doch einfach weiter zum nächsten Ort. Aber noch liegt uns der Gesetzentwurf nicht vor, erst wenn wir die Details kennen werden wir zusammen mit der Polizei prüfen, ob sich dadurch etwas verbessern lässt.

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