Fertigstellungstermin vereinbaren
Im Gegensatz zum Altbau liegen bei einem Neubau die Probleme in der Zukunft, beispielsweise schon beim Zeitpunkt der Fertigstellung. Der Experte rät, im Bauvertrag nicht nur einen konkreten Fertigstellungstermin festzuhalten, sondern zusätzlich eine Vertragsstrafe hinzuzufügen, falls dieser Termin nicht eingehalten werden kann: "Und die Strafe muss saftig sein, sonst nimmt sie der Bauträger nicht ernst", sagt Weitzenbauer.
Bezugsfertig, nicht schlüsselfertig
Wichtig: Im Bauvertrag sollte nicht der Begriff "schlüsselfertig" auftauchen - der sei rechtlich nicht definiert, warnt Weitzenbauer. Klarer sei dagegen der Ausdruck "bezugsfertig". Er bedeute, dass man das Haus tatsächlich bewohnen könne, dass also unter anderem Strom, Wasser und Heizung funktionieren müssen.