Die Frist läuft:Beklagter S-Bahn-Tunnel

Viele Betroffene des östlichen Bauabschnitts wollen sich wehren

Von Marco Völklein

Im juristischen Ringen um den geplanten zweiten S-Bahn-Tunnel läuft für mögliche Kläger im östlichen Bauabschnitt die Uhr. Das Eisenbahnbundesamt wird die Ende April erlassene Baugenehmigung, den Planfeststellungsbeschluss, vom 1. bis 14. Juni im Planungsreferat, Blumenstraße 28b, zur Einsicht auslegen. Wer sich juristisch gegen die Pläne zur Wehr setzen will, der hat vom 14. Juni an vier Wochen Zeit, um eine Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) einzureichen.

Vertreter der Bürgerinitiative in Haidhausen haben bereits angekündigt, sich mit mehreren Musterklägern gegen das Drei-Milliarden-Euro-Projekt zur Wehr setzen zu wollen. Auch Gewerbetreibende aus Haidhausen wollen in den nächsten Wochen ihre Anwälte mit Klagen gegen die zweite Röhre beauftragen. Außerdem liegen bereits seit Monaten sieben Klagen von Anwohnern und Unternehmern aus der Hauptbahnhofsgegend beim 22. Senat des VGH vor; über sie wird Ende Juni verhandelt. Für den Tunnelabschnitt dort hatte das Eisenbahnbundesamt die Baugenehmigung im Juni 2015 erlassen. Mit den Klagen wollen die Anrainer unter anderem einen besseren Lärmschutz während der Bauphase erreichen, einige lehnen allerdings auch das Tunnelprojekt als Ganzes ab. Ähnlich sieht es in Haidhausen aus, wo sich die Musterkläger der Bürgerinitiative zum einen gegen Belastungen durch den Baustellenlärm und -dreck sowie Eingriffe in ihr Eigentum wehren wollen; zugleich lehnen aber auch viele das Projekt an sich ab und fordern stattdessen einen Teilausbau des Bahn-Südrings und weitere kleinere Verbesserungen im S-Bahn-System.

Für den mittleren Tunnelabschnitt zwischen Stachus und Isar liegt indes seit 2014 eine rechtsgültige Baugenehmigung vor. Geschäftsleute am Marienhof hatten einen besseren Lärmschutz während der Bauphase erstritten; grundsätzlich gegen das Projekt hatte sich aber keiner der Kläger gewandt. Auch wenn derzeit noch Klagen anhängig sind, will die Bahn noch in diesem Jahr mit ersten Vorarbeiten am Hauptbahnhof beginnen. Dort sollen unter anderem eine Fernwärmeleitung und ein Abwasserkanal umgelegt werden. Juristisch ist dies möglich, weil das Eisenbahnbundesamt für diese Arbeiten den "Sofortvollzug" erlaubt hat.

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