Ein Student wollte sich den Weg zur Toilette sparen und fiel dabei in einen vier Meter tiefen Luftschacht: Nun zahlt die Baufirma 3500 Euro - aus humanitären Gründen.
Ein Student, damals Anfang 20, hatte in einer August-Nacht mit einem Freund auf dem Optimol-Gelände am ehemaligen Kunstpark Ost gefeiert. Als ihn ein gewisses Bedürfnis überkam, wollte er sich den längeren Weg zu einem offiziellen WC sparen.
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Er verschwand daher auf einem nahegelegenen Firmengelände hinter den Büschen. In der Finsternis übersah er freilich einen offenstehenden Lichtschacht: Der Student stürzte vier Meter in die Tiefe und zog sich massive Knochenbrüche zu. Anschließend verklagte er die Dienstleistungsfirma, die das Firmengebäude managt, auf mindestens 12000 Euro Schmerzensgeld - und hatte jetzt zumindest teilweise Erfolg.
Noble Geste
In erster Instanz, beim Landgericht München I, war die Klage zwar noch sang- und klanglos abgeschmettert worden. Das Firmengelände, auf dem der Unfall passiert war, sei nicht für die Öffentlichkeit frei gegeben, stellte der Richter fest.
"Und zweifelsfrei sollte von dem beklagten Unternehmen auch nicht geduldet werden, dass im Bereich dieses Lichtschachtes Unbefugte ihre Notdurft verrichten", heißt es in dem Urteil. Dass überhaupt das Gitter dieses Schachtes versehentlich offen gestanden habe, möglicherweise aufgrund eines Fehlverhaltens von Handwerkern, spiele dabei gar keine Rolle.
Der Student legte Berufung beim Oberlandesgericht München ein. In der mündlichen Verhandlung, in der vor allem die rechtlichen Aspekte der Verkehrssicherungspflicht erörtert wurden, stellte der 8.Senat fest, dass es sich um einen "Grenzfall" handle. Aber auf jeden Fall müsse sich der Wild-Biesler ein erhebliches Mitverschulden zurechnen lassen.
Da kam die durch Rechtsanwalt Jürgen Völtz vertretene Gebäudemanagement-Firma dem damals sehr schwer verletzten jungen Mann, dem es zum Glück inzwischen wieder gut geht, mit einer noblen Geste entgegen: Ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wird sie ihm 3500 Euro bezahlen - "aber nur aus rein humanitären Gründen", wie der Anwalt betonte.
(SZ vom 16.6.2007)
Die neueste Antwort
die gute frage stellt sich ja noch, wovon musste der mensch den so dringend seine notdurft verrichten (bier, wein, cognac, schnäpse, etc.), und wieviel hat dieser davon verzehrt?
warum hat er nicht noch gleich die brauerrei oder den spirituosen hersteller verklagt?
der junge man hat ja auch noch eine ordnungswidrigkeit begangen! im freien wasser abzulassen ist doch eine!?
unbefugtes betretten, kann doch auch angezeigt werden!
ausserdem hat er von den 3500 euro gar nichts, die knöpft ihm der anwalt ab, als erste ANZAHLUNG! hahahahahaahhahahahahahahahahahahaha!
ausser spesen nix gewesen.
...gibts immernoch den Darwin Award.
... es hätte genau so jemand anders hineinfallen können. Eine Baufirma sollte das eigentlich wissen.
ich auch dafür, daß an jedem Lichtschaft der deutlich sichtbare dreisprachige Hinweis (nachts beleuchtet) angebracht werden muss: "Nicht reinpinkeln! Don't urinate! Ne pas uriner!"
... und dann noch dreistdoof Forderungen stellen. Wir kriegen hier ja fast amerikanische Verhältnisse.