Von Andreas Schätzl

Architektenhäuser sind zu kostspielig, sagen viele Immobilieninteressierte. Das stimmt so aber nicht unbedingt.

Viele Bauherren, bei denen das Geld nicht allzu locker sitzt, wollen keinen eigenen Architekten. Sie erwerben lieber ein schlüsselfertiges Standardhaus von einem Bauträger oder ein Fertighaus. Das geht in der Regel auf Kosten der individuellen Vorstellungen: Persönlichen Gestaltungswünschen sind dabei naturgemäß Grenzen gesetzt. Man muss, vereinfacht gesagt, nehmen, was man kriegt. Eingriffsmöglichkeiten in der Bauphase und erst recht danach sind eher nicht gegeben.

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Andererseits sprechen einige gewichtige Argumente für das Standardhaus. So zum Beispiel der Festpreis. Damit hat man die Kosten weitgehend unter Kontrolle, das finanzielle Engagement bleibt überschau- und kalkulierbar.

Aushandeln und aufpassen

Meistens. In der Praxis sieht diese vermeintliche Sicherheit oft anders aus - es können Fallen lauern. So sollte man sich als künftiger Käufer Pläne und Zeichnungen des projektierten Hauses genau anschauen, zum Beispiel die der Tür- und Fensteröffnungen. Denn keineswegs selbstverständlich zählen Türblätter zu den Leistungen des Anbieters, und bei den Fenstern ist häufig nur eine einfache Verglasung geplant. Oder es sind Bauleistungen nicht vorgesehen, welche für die Fertigstellung des Hauses unerlässlich sind, zum Beispiel der Anschluss an das Be- und Entwässerungsnetz oder eine funktionsfähige Gegensprech- bzw. Öffneranlage.

Man sollte deshalb vor dem Abschluss den Kaufvertrag durch einen unabhängigen Sachverständigen, zum Beispiel einen auf privates Baurecht spezialisierten Anwalt, gründlich prüfen lassen. Das gilt insbesondere auch für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters, das berüchtigte Kleingedruckte, in dem sich so mancher Fallstrick verbergen kann.

Der Experte kann zudem bei Bedarf den Endpreis beurteilen, da er sich mit den Preisen für Materialien und Bauteilen auskennen und auch die Arbeitskosten einschätzen können sollte. Grundsätzlich empfiehlt es sich, eine bedingungslose Festpreisbindung zu vereinbaren, und zwar bis zur endgültigen Abnahme der Immobilie, zumindest jedoch für einen Zeitraum von 15 Monaten.

In puncto Fertigstellungstermin sollte man sich ebenfalls nicht auf ungefähre Angaben einlassen. Es empfieht sich, einen realistischen, aber festen Termin auszumachen und möglichst schriftlich festzuhalten, dass man bei Nichteinhaltung unter Umständen Schadenersatzansprüche geltend machen wird.

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  1. Sie lesen jetzt Erwerben oder Bauen?
  2. Wenn der Architekt am Werk ist
  3. Den Wandel mit einplanen
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