Der Vertrags-Kreislauf:Wie die DBVI eine Gaststätte verpachtet

Von Felix Berth

Auf diesen Termin hatte Klaus Thannhuber lange gewartet: Am 4.Februar 2004 unterzeichneten Vertreter des Bierkonzerns Paulaner/Hacker-Pschorr einen Pachtvertrag für die Gaststätte im ehemaligen Freibank-Gebäude an der Schrannenhalle. "Ein Meilenstein", jubelte die DBVI-Hauspostille Zeitlese.

Denn die Berliner Hypothekenbank, die den Wiederaufbau der Halle mit einem Kredit von 25 Millionen Euro finanzieren soll, hatte die Freigabe der Millionen an diverse Bedingungen geknüpft - darunter die "Vermietung der Freibankfläche an eine Brauerei zu den kalkulierten Mieten; Laufzeit des Mietvertrags mindestens zehn Jahre", wie es im Kreditvertrag heißt. Ohne Pächter keine Millionen - das war die Hürde für Thannhuber.

Die Pächtersuche war schwierig. Denn die Gaststätte ist mit mehr als 2000 Quadratmetern Fläche sehr groß; außerdem erhoffte sich die DBVI eine hohe Jahrespacht von damals etwa einer Million Mark. Die geforderte lange Laufzeit des Pachtvertrags über zehn Jahre war ein zusätzliches Hindernis. Die Lösung fanden Thannhuber und Paulaner mit einer eigenwilligen Vertragskonstruktion.

Wie die DBVI eine Gaststätte verpachtet

Parallel zum Pachtvertrag schlossen beide Seiten einen Zusatzvertrag, der das Geschäft gewissermaßen wieder aufhebt. In zwei Briefen vom Juli 2003, die der SZ vorliegen, skizzierte der Geschäftsführer der Brauerei, Peter Kreuzpaintner, wie das Ganze laufen sollte. Der erste Brief von Hacker-Pschorr formuliert "großes Interesse an der Anpachtung der Flächen der ehemaligen Freibank".

Zehn Jahre lang wolle die Brauerei eine Pacht von 400.000 Euro plus Mehrwertsteuer zahlen. Der zweite Brief vom gleichen Tag ergänzt das Angebot um eine wesentliche Passage: "Die Münchner Schrannenhalle GmbH pachtet zum selben Preis von der Hacker Pschorr Bräu GmbH das Objekt zurück." Das bedeutet: Letztlich ist der Pächter nicht die Brauerei, sondern ein Unternehmen, das zum Firmenkonglomerat von Klaus Thannhuber gehört. Dem Deal müsse, wie Kreuzpaintner schreibt, der Beirat des Unternehmens zustimmen; um die Vertreter dort zu überzeugen, müsse man noch "einen runden Gesamtbericht zusammenstellen".

Thannhuber bestätigt, dass eine Rückpacht im Vertrag vom 4. Februar 2004 vereinbart wurde. Dadurch werde "die einheitliche Führung des Gesamtobjekts sichergestellt." Seine Begründung: Ein wichtiger Zugang zur Halle erfolge durch die Gaststätte. Hätte ein fremder Pächter, der nicht zu einer Thannhuber-Firma gehört, die Kontrolle über diesen Eingang, gäbe es "laufende Reibereien".

Wie die DBVI eine Gaststätte verpachtet

Insider deuten den Vertrag anders: "Hacker-Pschorr wollte niemals eine Pacht in Höhe von vierhunderttausend Euro zahlen", sagt ein DBVI-Angestellter. Die Brauerei habe "maximal die Hälfte" geboten. Mit einer derart niedrigen Pacht hätte Thannhuber allerdings kaum eine Chance gehabt, den Kredit der Berliner Hypothekenbank ausbezahlt zu bekommen. Die jetzt gewählte Konstruktion biete der DBVI den Vorteil, auf dem Papier hohe Einnahmen nachweisen zu können. Einen Pächter habe Thannhuber letztlich allerdings immer noch nicht.

Die Berliner Hypothekenbank, die mit dem Vertrag sicherstellen wollte, dass ihr Kreditnehmer dauerhaft hohe Einnahmen aus der Verpachtung erzielt, will das Phänomen der Rückpacht nicht kommentieren. Auch Hacker-Pschorr will "guter kaufmännischer Sitte entsprechend, keine öffentlichen Auskünfte geben."

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