Das Verfahren gegen T. wurde abgetrennt von jenem gegen seine zwei Kumpel, die Dominik Brunner zu Tode geprügelt haben sollen. Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft Mord vor. Gegen Christoph T. wird in einem seperaten Prozess verhandelt, voraussichtlich im Laufe des Frühjahrs.
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Die gewichtigsten Vorwürfe in der Anklage der Staatsanwaltschaft gegen ihn lauten auf gefährliche Körperverletzung und versuchte räuberische Erpressung. T. soll am Nachmittag des 12. September an der Donnersbergerbrücke zusammen mit seinen 17 und 18 Jahre alten Freunden Geld von vier Schülern gefordert haben. T. soll dabei der Wortführer gewesen sein.
Als die Schüler sich weigerten, soll er zwei Jungen geschlagen haben. Ehe die Auseinandersetzung eskalierte, bestieg T. jedoch eine S6 in Richtung Planegg. Seine Freunde nahmen, wie auch die vier Schüler, wenig später eine S7 nach Solln, wo es zu der verhängnisvollen Eskalation kam. Christoph T. kehrte tags darauf in sein Heim zurück, wo er verhaftet wurde. Er räumt die Vorwürfe weitgehend ein.
Laut seinen Verteidigern Tom Heindl und Christian Steinberger sei ihr heute 18-jähriger Mandant in den sechs Monaten im Gefängnis weggekommen von Drogen und Alkohol: "Er hat sich zum Besseren verändert." Die Anwälte hatten bei Gericht immer wieder darauf gedrungen, Christoph T. in eine Therapieeinrichtung zu schicken.
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(SZ vom 13.03.2010/sonn)
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Es ist immer sehr unglücklich, wenn sich Foristen beteiligen, die den Sachverhalt nicht kennen. Das trifft offenbar auf Sie zu.
T. hat die räuberische Erpressung angezettelt, in die Brunner eingriff und dies mit seinem Leben bezahlte. Ihm fällt nach dem Ermittlungstand ein Verbrechen zur Last und er hat offenbar ein massives Drogenproblem. Wie sie die Untersucherunghaft für einenen "Justizskandal" halten können, erschließt sich einem halbwegs sachkundigen Menschen nun wahrlich nicht.
Wer bezahlt die? Die Eltern. Sehr gut betucht. Ja klar und man hat früher Haftstrafen verhindert. Ich kenne ähnliche Fälle, wo Unternehmer ihre Kinder vor den Strafvollzugsbehörden in Schutz genommen haben. Die Jusitz in Deutschland ist nämlich unabhängig. Das bedeutet Vergehen wegen 3 Euro werden verfolgt mit Rausschmiss und Steuerhinterziehung in Millionenhöhe und Veruntreuung von Milliarden wird im besten Fall mit einem minderen Bussgeldbescheid geahndet.