Christoph T., der Freund der Sollner Schläger, ist nach SZ-Informationen aus der Untersuchungshaft entlassen worden - allerdings mit Auflagen.
Christoph T., der Freund der beiden mutmaßlichen Mörder von Dominik Brunner, ist aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Nach SZ-Informationen entschied das Amtsgericht am Donnerstag, den Haftbefehl gegen T. außer Vollzug zu setzen, allerdings mit Auflagen: Der junge Mann muss sofort eine Alkohol- und Drogentherapie beginnen.
Als seine Freunde Dominik Brunner am S-Bahnhof Solln zu Tode prügelten, war Christoph T. nicht mehr dabei. Dennoch saß er in U-Haft. (© Foto: ddp)
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Christoph T. wird vorgeworfen, am 12. September 2009 die Spirale der Gewalt, die im Tod von Dominik Brunner am S-Bahnhof Solln gipfelte, in Gang gesetzt zu haben. Er soll am Bahnhof Donnersbergerbrücke jene Schüler bedroht und geschlagen haben, die Brunner später beschützen wollte.
Die Sprecherin des Amtsgerichts, Ingrid Kaps, bestätigte auf SZ-Anfrage die Entlassung. Grund sei, dass ein Therapieplatz frei geworden sei. Weil das Verfahren nicht-öffentlich ist, äußerte sich Kaps nicht weiter dazu.
Christoph T., der zur Tatzeit 17 Jahre alt war, wird vorerst bis zur Hauptverhandlung in einer Einrichtung weit außerhalb von München behandelt werden.
So will man sicherstellen, dass er nicht mehr mit alten Freunden aus der Stadt in Kontakt kommt. Es handelt sich um eine offene Therapieeinrichtung. Sollte Christoph T. von dort weglaufen, müsste er wieder ins Gefängnis. Bis zu seiner Verhaftung hatte T. wegen seiner Suchtprobleme im Haus eines Drogenhilfevereins gelebt.
Die Entscheidung des Amtsgerichts fiel kurz vor der Überprüfung der Untersuchungshaft, die das Oberlandesgericht turnusmäßig nach einem halben Jahr vornimmt. Die Haft war bislang mit der drohenden Fluchtgefahr begründet worden, weil T. nach Ansicht des Gerichts eine empfindliche Strafe drohe. Er war bereits in der Vergangenheit auffällig geworden, bislang aber nie zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden.
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Es ist immer sehr unglücklich, wenn sich Foristen beteiligen, die den Sachverhalt nicht kennen. Das trifft offenbar auf Sie zu.
T. hat die räuberische Erpressung angezettelt, in die Brunner eingriff und dies mit seinem Leben bezahlte. Ihm fällt nach dem Ermittlungstand ein Verbrechen zur Last und er hat offenbar ein massives Drogenproblem. Wie sie die Untersucherunghaft für einenen "Justizskandal" halten können, erschließt sich einem halbwegs sachkundigen Menschen nun wahrlich nicht.
Wer bezahlt die? Die Eltern. Sehr gut betucht. Ja klar und man hat früher Haftstrafen verhindert. Ich kenne ähnliche Fälle, wo Unternehmer ihre Kinder vor den Strafvollzugsbehörden in Schutz genommen haben. Die Jusitz in Deutschland ist nämlich unabhängig. Das bedeutet Vergehen wegen 3 Euro werden verfolgt mit Rausschmiss und Steuerhinterziehung in Millionenhöhe und Veruntreuung von Milliarden wird im besten Fall mit einem minderen Bussgeldbescheid geahndet.