Dealer mit acht Telefonen:Codewort Wodka

32-jähriger wegen Drogenhandels zu Freiheitsstrafe verurteilt

Bis zu dem Zeitpunkt, als er von Polizisten beim Handel mit Drogen erwischt wurde, war der damals 32-Jährige nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Dies hat das Amtsgericht München bei seinem Urteil zugunsten des Angeklagten berücksichtigt - vor einer harten Strafe hat es den Mann aber nicht bewahrt. Ein Schöffengericht verurteilte ihn soeben zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Das Urteil ist rechtskräftig.

Im Oktober vergangenen Jahres hatten Polizisten beobachtet, wie der Mann, der als Selbständiger auf dem Bau arbeitete, auf dem Grünstreifen einer Straße in Moosach sechs Gramm Marihuana für 60 Euro verkaufte. Die Beamten schritten ein und untersuchten daraufhin umgehend die Wohnung des Verdächtigen. Dabei kamen 82 Gramm Marihuana, 242 Gramm Amphetamine, rund vier Kilogramm Streckmittel, Feinwaagen, Verpackungsmaterialien, 2200 Euro in kleiner Stückelung sowie diverse Handys zum Vorschein.

Die weiteren polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass der Mann im vorangegangenen Vierteljahr verschiedene Drogen jeweils in kleinen Mengen an eine Vielzahl Unbekannter im Stadtgebiet München mit Gewinn weitergeverkauft hatte. Er hatte die Betäubungsmittel im Netz via Whatsapp bestellt, wobei er Codewörter wie beispielsweise "Wodka" oder "Bier" verwendet hatte. Einen Teil der Drogen verbrauchte er selbst. Der Mann gab zu, täglich bis zu drei Gramm Marihuana selbst geraucht zu haben. Gelegentlich habe er auch Amphetamin, Metamphetamin und Kokain konsumiert.

Zugunsten des Angeklagten sprach nach Auffassung des Gerichts, dass dieser frühzeitig ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte und sich zudem "einsichtig, kooperativ und reuig" gezeigt habe. Auch die eigene Suchtproblematik des Drogenhändlers hat das Münchner Amtsgericht strafmildernd berücksichtigt. Als strafverschärfend hingegen betrachtete die Kammer die erhebliche Menge an Betäubungsmitteln, mit welcher der Angeklagte gehandelt hatte, sowie den Umstand, "dass es sich um verschiedenste, auch harte Drogen mit erheblichen Gefährdungspotenzial handelt". Auch die professionelle Vorgehensweise sprach zu Lasten des Mannes: Für seine An- und Verkäufe hatte der Dealer acht verschiedene Mobiltelefone im Einsatz, wobei er in den Gesprächen die tatsächliche Natur seiner Ware mit diversen Codewörtern verschleierte.

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