Wo einst der Maler Adolf Hölzel lebte:Baudenkmal abzugeben

Die Stadt Dachau unternimmt erneut einen Versuch, die Ziegler-Villa zu veräußern. Ein Mindestgebot für das ehemalige Künstlerhaus gibt es nicht, doch ein Käufer muss hohe Auflagen erfüllen. Das Gebäude darf kaum verändert werden

Von Viktoria Großmann, Dachau

Bis zum 31. Januar konnten Gebote um die Ziegler-Villa in Dachau eingereicht werden. Es ist nicht der erste Versuch der Stadt Dachau, das denkmalgeschützte Künstlerhaus zu verkaufen. Leicht haben es sich die Stadträte nicht gemacht. Es war versucht worden, gewinnbringende Nutzungen für das Gebäude zu finden, aus der im Februar 2009 die Wirtschaftsschule Scheibner ausgezogen war. Seither steht das Haus leer. Ein Kinderhaus sollte einziehen, über Ateliers wurde diskutiert, eine Musikschule, ein Mehrgenerationenhaus, Räume für die Volkshochschule, schließlich über Mietwohnungen. Alles scheiterte an Brandschutzauflagen, Platzproblemen oder am Geld. Die Sanierung, so wurde geschätzt, könnte 3,3 Millionen Euro kosten. Das ist nun auch schon Jahre her.

Kämmerer Thomas Ernst ist zuversichtlich, dass das Haus nicht noch einmal ausgeschrieben werden muss. "Es liegen Angebote vor." Im Februar werden diese zunächst ausgewertet werden, in nicht öffentlicher Sitzung wird der Stadtrat seine Zustimmung geben müssen. Für die Stadt zählt das höchste Gebot, ein Mindestgebot wurde auch bei der früheren Ausschreibung nicht genannt. Allerdings zählt für die Stadt auch, inwiefern der Bieter die Auflagen der Stadt erfüllt.

Mit etwas Sorge hatte das Architekturforum Dachau den Verkauf beobachtet und daher einen Aufruf an alle Stadträte gesendet, sorgfältig über die Zukunft der Villa abzuwägen. Um 1898 ließ der Brauereibesitzer Eduard Ziegler das Haus für den Malerstar der Dachauer Künstlerkolonie Adolf Hölzel bauen. 1903 wurde das Haus fertiggestellt, 1906 nochmals erweitert. Hölzel zog bald wieder aus, weil er einen Ruf nach Stuttgart erhielt und die Familie Ziegler zog selbst in die Villa mit dem parkähnlichen Grundstück ein. Dieses ist mehr als 1800 Quadratmeter groß und liegt im Landschaftsschutzgebiet. Auflagen gibt es also von allen Seiten. Während die Villa kaum verändert werden darf, würde wiederum für das Grundstück kaum eine Genehmigung für weitere Bauten zu bekommen sein. Auch, weil das Grundstück von den Stadtplanern als Außenraum gewertet wird. Einen Bebauungsplan dafür gibt es nicht.

Damit sollte eigentlich dem Szenario vorgebeugt sein, dass sich Architekt Christian Endter ausmalt: dass nämlich ein neuer Besitzer das Haus gezielt verfallen lässt, um dann das Grundstück zu verwerten. Endter, der 2011 vom Architekturforum für seine Sanierung der Ruckteschell-Villa ausgezeichnet wurde, liegen die Künstlervillen Dachaus besonders am Herzen. "Die Zieglervilla (...) ist ein Baudenkmal von höchster Güte und eine der wichtigsten Künstlervillen in Dachau. Es wäre nach meiner Ansicht eine Katastrophe, wenn die Kulturstadt Dachau dieses Gebäude ohne denkmalschutzerhaltende Auflagen verkaufen und dem Abbruch preisgeben würde", formuliert er etwas drastisch in einem Schreiben an Oberbürgermeister Florian Hartmann (SPD).

In weiteren fünf bis sieben Jahren, in denen nichts am Haus getan wird, befürchtet Endter, wäre das Haus einsturzgefährdet. Emil Kath vom Architekturforum will eher nicht vom Schlimmsten ausgehen. Er sieht in der Ausschreibung der Stadt keinen Fehler. Aber auch er warnt davor, etwa Umbauten am Dachgeschoss zu erlauben. Auch dieses ist für die Nutzung als Wohnung zugelassen. Dachform und Decken sollten erhalten werden, mahnt Kath. Hier könnten die strengen Brandschutzauflagen mit Denkmalschutzbestimmungen überkreuz liegen.

Die Stadt hat im Grundbuch eintragen lassen, dass die Villa nur zu Wohnzwecken genutzt werden darf. Allenfalls dürfen sich Freiberufler ein Büro einrichten. Wenn ein Käufer sich nicht an diese Vorgaben hält, muss er mit einer Vertragsstrafe von zehn Prozent des Kaufpreises rechnen. Durch diese Vorgaben möchte die Stadt erreichen, dass der Denkmalschutz gewahrt wird. Zudem, erklärt Kämmerer Thomas Ernst, muss ohnehin das Bauamt jegliche bauliche Veränderung am Haus beurteilen. Wann immer also ein neuer Besitzer entsprechende Anträge stellt, wird automatisch auch immer der Denkmalschutz miteinbezogen werden.

Die erste Ausschreibung im Dezember 2015 hatte von den Bietern ein detailliertes Nutzungskonzept verlangt. Ideen für ein Lehrlingsheim und ein Studentenwohnheim wurden eingereicht. Wieder wurde man sich nicht einig. Nun muss etwas passieren, erklärt Kämmerer Thomas Ernst. Der Zustand des Hauses verschlechtere sich mit jedem Jahr, dass es leer stehe, weiter. Ein Käufer könnte die Villa schließlich auch retten.

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