Wichtiger Termin für Eltern:Anmeldung an der Grundschule

Die Schulanmeldung an der Grundschule Vierkirchen steht bevor. Am Dienstag, 4. April, können Eltern ihre Kinder zwischen 13.30 und 18 Uhr anmelden. Das betrifft alle Kinder, die regulär schulpflichtig, also zwischen dem 1. Oktober 2010 und 30. September 2011 geboren sind. Eine Zurückstellung ist möglich, wenn kein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt. Anzumelden sind auch Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden. Es ist keine weitere Zurückstellung möglich, die Eltern sollen den Zurückstellungsbescheid mitbringen. Die Kinder müssen an der Grundschule angemeldet werden, in deren Schulsprengel sie wohnen. Dies gilt auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses beantragen wollen. Die Erziehungsberechtigten müssen persönlich mit dem Kind zur Schulanmeldung erscheinen und die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und bei Religionszugehörigkeit die Taufurkunde vorlegen. Alleinerziehende werden gebeten, gegebenenfalls den Sorgerechtsbeschluss mitzubringen.

© SZ vom 29.03.2017 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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