Vor der nächsten Verhandlungsrunde:Gericht untersagt Streik der Pfleger

Einstweilige Verfügung gegen die von Verdi geplante dreitägige Arbeitsniederlegung am Amperklinikum Dachau

Von Christiane Bracht, Dachau

Der dreitägige Streik am Helios Amper-Klinikum ist untersagt worden: Das Arbeitsgericht München hat das entschieden. Und so werden die Pfleger und Krankenschwestern am Mittwochmorgen nicht, wie geplant, mit Transparenten durch Dachau ziehen, um auf ihre prekäre Situation aufmerksam zu machen, sondern von Patient zum OP und wieder zurück hetzen und ihre Schicht absolvieren. Die Enttäuschung über das Gerichtsurteil war am Dienstagnachmittag groß. "Die wissen Geld und Macht auszuspielen", sagte Streikführer Thomas Günnel, der auch Leiter der Abteilung Nothilfe im Dachauer Klinikum ist.

Wieder sei das Urteil gegen diejenigen ergangen, die sowieso nicht mehr könnten, sagte Günnel. "Aber wir gehen erhabenen Hauptes raus, denn übermorgen wird wieder verhandelt. Unser erster Streik wird nicht der letzte sein", kündigte er an. Die Enttäuschung bei den Beschäftigten sei schnell in eine "Jetzt-erst-recht"-Stimmung umgeschlagen, sagt Günnel. Und auch Verdi kündigte kurze Zeit später an: "Der Arbeitskampf ist nur aufgeschoben, nicht aufgehoben. Wir lassen uns durch juristische Kniffe nicht aushebeln."

Die Helios Amper-Kliniken AG hatte eine einstweilige Verfügung gegen den von Verdi geplanten dreitägigen Erzwingungsstreik eingereicht, die auf knapp 190 Seiten von den Anwälten des Konzerns fein säuberlich begründet war. "Selbstverständlich erkennen wir das gesetzliche Streikrecht unserer Beschäftigten an. Das aggressive und rücksichtslose Vorgehen der lokalen Gewerkschaftsvertreter hat uns aber keine andere Wahl gelassen, als das Gericht anzurufen", ließ Helios-Vorstand Marcus Sommer am Dienstag per Pressemitteilung wissen. "Die Sicherheit unserer Patienten wäre durch den Streik gefährdet gewesen. Ich bin erleichtert, dass das Gericht unsere Einschätzung teilt, dass der Streikaufruf gegen geltendes Recht verstößt." Eine Begründung des Urteils lag am Dienstag noch nicht vor. Grund für die Entscheidung des Arbeitsgerichts ist wohl der Manteltarifvertrag, der nach wie vor gilt und für den eine Friedenspflicht besteht. Darin ist die Arbeitszeit geregelt. Bei Engpässen müssten die Mitarbeiter Überstunden machen und diese Möglichkeit sei nach Ansicht des Gerichts noch nicht ausgeschöpft, erklärte Verdi-Gewerkschaftssekretär Christian Reischl der SZ. Dabei seien bereits 50 Betten wegen Personalmangels in Dachau gesperrt und weitere 30 in Markt Indersdorf - allerdings wegen Umbaus. Die Gewerkschaft fordert zur Entlastung der Pfleger einen Springerpool und einen Aufnahmestopp, wenn das Personal zu knapp ist.

"Anstatt gemeinsam mit uns nach Lösungen zur Entlastung des Personals zu suchen, wird nach juristischen Mitteln gegriffen", klagt Reischl. "Helios arbeitet mit allen Mitteln." Die Enttäuschung über das überraschende Aus für den angekündigten Streik war ihm deutlich anzumerken. "Das Urteil stärkt unsere Position nicht gerade", sagte er. Auch Heinz Neff von der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB), die den Streik unterstützen wollte, zeigte sich geknickt. "Der Pfarrer von Heilig Kreuz in Dachau hätte uns sogar seinen Pfarrsaal zur Verfügung gestellt. Das wäre ein schönes Zeichen gewesen", so Neff.

"Wir wissen, mit wem wir uns eingelassen haben", sagt Günnel. "Ein Entlastungstarifvertrag bedeutet Millionenverluste für Helios. Denn wir sind Vorreiter für 112 Kliniken." Drei Streiktage hätten nicht gereicht, um den Konzern umzustimmen, die Charité habe zehn gebraucht, um etwas zu erreichen und die sei viel renommierter als das Dachauer Krankenhaus. Verdi lasse sich nicht von "juristischen Winkelzügen" von einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen abhalten, so die Gewerkschaft. Am Donnerstag ist die nächste Verhandlungsrunde.

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