Vom 28. August an:Inspektion mit der Kamera

Gemeinde Altomünster überprüft Kanalnetz

Die Gemeinde Altomünster überprüft in den kommenden Wochen das öffentliche Kanalnetz. Als Betreiber von Abwasseranlagen ist der Markt gesetzlich dazu verpflichtet. Dabei muss nicht nur der Hauptkanal unter öffentlichen Straßen, sondern auch der Grundstücksanschluss bis zum Kontrollschacht auf den Privatgrundstücken kontrolliert werden. Dies geschieht durch eine optische Inspektion mit einer Kamera. Zuvor werden die Kanäle gereinigt. Die Reinigung kann in Ausnahmefällen dazu führen, dass sich die Siphons im Haus entleeren und eine Geräuschentwicklung auftritt. Bei den Arbeiten kann es zu Behinderungen im Straßenbereich durch Fahrzeuge kommen.

Überprüfungen des Kanalnetzes finden in folgenden Straßen von Altomünster statt: Aichacher Straße, An der Schwemme, Am Krautgarten, Bahnhofstraße, Bürgermeister-Sedlmair-Weg, Dr.-Jakob-Scheckh-Straße, Euphemiaweg, Faberweg, Friedhofstraße, Ganghoferstraße, Halmsrieder Straße, Herzog-Georg-Straße, Hochweg, Jörgerring, Joseph-Magges-Straße, Kellerbergstraße, Kirchenstraße, Leopold-Schwaiger-Straße, Lilienstraße, Marktplatz, Nerbstraße,

Pfarrer-Gradl-Straße, Rosenstraße, Sandizellergasse, Schultreppe, Simon-Hörmann-Straße, St.-Altohof, St.-Birgittenhof, Steinbergstraße, Taschnerweg, Tulpenstraße, Weiler Straße, Welfenstraße, Wittelsbacher Straße und Zum Kalvarienberg.

Die Arbeiten beginnen mit der Kontrolle des Hauptkanals am Montag, 28. August. Die Inspektion der Grundstücksanschlüsse bis zum Kontrollschacht startet am Montag, 11. September. Da die Arbeiten stark witterungsabhängig sind, können sich Verschiebungen im Zeitplan ergeben. Die Reinigungs- und Inspektionsarbeiten am öffentlichen Kanalnetz werden von der vom Markt Altomünster beauftragten Firma Weißenhorn, Königsbrunn, übernommen. Für die Arbeiten am Grundstücksanschluss ist es nötig, dass Mitarbeiter des Unternehmens das Grundstück betreten. Die Gemeinde bittet die Anlieger, den Mitarbeitern den Zugang zum Kontrollschacht zu ermöglichen und ihn eventuell freizulegen.

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