Gemeinderat:Vierkirchen erlässt Steuer für Hunde aus dem Tierheim

Die Befreiung soll für ein Jahr gelten und einen Anreiz schaffen, der Einrichtung Hunde abzunehmen.

Von Benjamin Emonts, Vierkirchen

Die Gemeinde Vierkirchen berechnet für Hunde, die aus dem Dachauer Tierheim aufgenommen werden, künftig ein Jahr lang keine Steuern. Das hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen. Die Kommune schafft damit einen Anreiz, gezielt Hunde aus dem Dachauer Tierheim zu übernehmen, um den finanziell klammen Tierschutzverein Dachau damit zu entlasten. Für Kampfhunde gilt die Regelung allerdings nicht, wie die Gemeinderäte in ihrem Beschluss festhielten. Bürgermeister Harald Dirlenbach (SPD) hatte den Beschlussvorschlag selbst im Gemeinderat vorgebracht, "damit dem Tierheim weniger Kosten entstehen". Die Gemeinde Vierkirchen, die Mitglied des Dachauer Tierschutzvereins ist, setzte damit ein Zeichen in der anhaltenden Diskussion über den Tierschutz im Landkreis.

Andere Gemeinden könnten sich nun dem Vorbild Vierkirchens anschließen. In Schwabhausen allerdings lehnte der Gemeinderat einen entsprechenden Antrag des CSU-Fraktionsmitglieds Florian Scherf vor einer Woche mit 16 zu vier Stimmen deutlich ab. In Karlsfeld hat der Gemeinderat Adrian Heim (Bündnis für Karlsfeld) einen Antrag auf zeitweilige Befreiung von der Hundesteuer für ein Tier aus dem Dachauer Tierheim eingereicht. Der Antrag wurde noch nicht behandelt. Weitgehend Einigkeit herrschte unter den Schwabhausener Räten, dass die Fundtierpauschale von einem auf 1,50 Euro erhöht werden soll. Mittlerweile zahlen elf der 17 Kommunen im Landkreis 1,50 Euro pro Fundtier. Odelzhausen und Pfaffenhofen an der Glonn arbeiten mit dem Aichacher Tierheim zusammen.

Die Gemeinden Erdweg, Hilgertshausen-Tandern, Schwabhausen und Sulzemoos zahlen einen Euro. Die Pauschale wird pro Einwohner festgelegt und jährlich dem Tierschutzverein überwiesen, der sie aber noch versteuern muss. Die Pauschale ist kein Zuschuss, sondern wird dafür bezahlt, dass die Tierschützer die kommunale Pflichtaufgabe der Versorgung der Fundtiere übernehmen.

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