Verhandlung am Landgericht:Kurzschlusshandlung

Ein 27-Jähriger schlägt auf eine 40-jährige Arbeitskollegin ein und zerbricht eine Flasche auf ihrem Kopf. Nun muss das Gericht entscheiden, ob der Mann auf unbestimmte Zeit in der geschlossenen Psychiatrie bleiben soll

Von Christiane Bracht, Dachau/München

Die Reue steht ihm ins Gesicht geschrieben. Immer wiederbeteuert er: "Es war ein schrecklicher Fehler. Ich wünschte, ich könnte es rückgängig machen." Aufgeregt und auch ein wenig angstvoll wippt der 27-Jährige mit dem Oberkörper hin und her, während die Zeugen, einer nach dem anderen, vor dem Landgericht München II aussagen. Als sein Opfer, eine 40-Jährige aus dem Landkreis Dachau, spricht, wagt er es kaum ihr ins Gesicht zu schauen. Er sitzt still, leicht von ihr abgewendet, den Blick starr auf den Boden geheftet. Das, was am 12. Oktober vergangenen Jahres geschah, hat das Leben des Münchners unwiederbringlich verändert - natürlich auch das des Opfers. Während sie noch immer Angst hat, wenn er in ihrer Nähe ist und auch nur höchst ungern am Tatort vorbeigeht, fürchtet er, nie mehr in Freiheit zu kommen. Seit etwa sechs Monaten ist er im Isaramperklinikum München Haar untergebracht - "eingesperrt", wie er sagt. In der Verhandlung an diesem Dienstag und in den kommenden Tagen geht es nun darum, ob der 27-Jährige auf unbestimmte Zeit in eine geschlossene psychiatrische Klinik aufgenommen werden soll.

An dem 12. Oktober vergangenen Jahres rastete der Münchner aus. Die 40-Jährige war seine Arbeitskollegin in den Caritas-Werkstätten in Dachau. "Ich war verliebt in sie", gesteht der Mann vor Gericht. Doch sie hatte seine Liebe nicht erwidert. Als er ihr im Juni seine Gefühle offenbarte, ihr erzählte, dass er von ihr träume, wies sie ihn zurück. "Wir nehmen beide Medikamente, das geht nicht", habe sie gesagt. Außerdem habe er ja schon eine Beziehung zu einem Mann. Der 27-Jährige war enttäuscht, traurig und tief verletzt. Es war nicht die erste Ablehnung von einer Frau, die er hinnehmen musste. Noch nie konnte er eine für sich gewinnen. Er zog sich zurück, redete drei Monate kein Wort mehr mit der Hebertshauserin, ging ihr aus dem Weg und ignorierte alle ihre Versuche mit ihm ins Gespräch zu kommen.

Am 10. Oktober fasste er sich schließlich noch einmal ein Herz, schrieb ihr einen Liebesbrief, packte Geschenke ein und startete einen neuen Versuch. Doch die Angebetete ließ sich auch am Morgen des 12. Oktober nicht erweichen. "Ich war den ganzen Tag schlecht drauf", sagt der Beschuldigte. Am Nachmittag erschien er nicht zur Arbeit, sondern versteckte sich in einem Gebüsch, hörte Musik, rauchte eine Zigarre und wartete auf sie. "Ich wollte mit ihr reden, ihr sagen, du bist mir sehr wichtig. Ich wollte mit ihr Sex haben", erklärte er dem Gericht. Die 40-Jährige kam schließlich an dem Busch vorbei zusammen mit einem anderen Arbeitskollegen. Sie unterhielten sich. Der Beschuldigte sprang heraus, rief nach ihr. Doch sie hörte nicht. Nur der andere Arbeitskollege drehte sich um. Der 27-Jährige fühlte sich erneut gedemütigt, spürte Wut in sich aufsteigen, sah eine leere Flasche am Wegrand, griff diese und schlug sie der Frau von hinten über den Kopf, so heftig, dass die Flasche zerbrach. "Es waren drei oder vier Schläge", erinnert sich die 40-Jährige im Zeugenstand. "Dann riss er mich zu Boden" - an den Haaren und schlug wie wild auf sie ein. Passanten hörten die Schreie der Frau. Zwei Männer sprangen aus ihren Autos, hupten und schrien, er solle sie gehen lassen. "Er war wie im Wahn", berichteten die Zeugen unisono. Erst als die Männer ihm näher kamen, ließ er ab. "Seine Hand war voll Blut", berichteten sie.

Die 40-Jährige trug zwei Platzwunden am Kopf davon, eine musste genäht werden. Ihre Oberlippe war aufgeschlagen und sie hatte mehrere Schürfwunden. Nach der Tat war sie vier Wochen lang krank geschrieben. "Es war eine blöde Kurzschlusshandlung. Ich habe nicht nachgedacht, es ging alles so schnell", sagte der Beklagte und entschuldigte sich bei seiner früheren Arbeitskollegin. "Ich bereue es wirklich sehr, dich geschlagen zu haben, ich würde es nie mehr machen. Es hat mich selbst traumatisiert. Ich bin ein neuer Mensch geworden."

Der 27-Jährige leidet laut Staatsanwaltschaft an einer Autismus-Spektrums-Störung, sowie an einer paranoiden Schizophrenie. Außerdem ist er lernbehindert und hat wohl eine Verhaltensstörung. Zwölf Jahre lebte er im Franziskuswerk in Schönbrunn bis das Zusammenleben dort nicht mehr klappte. Die Staatsanwaltschaft hält ihn für nicht schuldfähig. "Er ist in der Lage, das Unrecht der Tat einzusehen, jedoch nicht in der Lage, nach dieser Einsicht zu handeln", heißt es in der Antragsschrift. Das erklärt wohl auch, warum er nach der Tat einfach dastand und auf die Polizei wartete. Eine Zeugin sagt, "erschreckend teilnahmslos", ein anderer erklärte er war "aufgewühlt" und habe gleich gefragt: "Komme ich jetzt ins Gefängnis?"

Als er dem Gericht seine Vita erzählt, wird schnell deutlich, dass er auf Ablehnung aggressiv reagiert. Mehrmals war er deshalb schon in Haar eingewiesen worden. Der Prozess dauert an.

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