Streit um Hausbau an der Gedenkstätte:Gestörtes Ensemble

Eine Dachauerin will direkt vor einem Wachturm der KZ-Gedenkstätte ein Doppelhaus bauen. Die Stadt ist dagegen. Das Verwaltungsgericht deutet bei einem Ortstermin an, dass der Denkmalschutz Vorrang hat

Von Christiane Bracht, Dachau

Die Zeiten ändern sich. Das muss wohl auch eine Dachauerin einsehen, die an der Karl-Riemer-Straße direkt vor dem südwestlichen Wachturm der KZ-Gedenkstätte ein Doppelhaus mit Garage errichten will. Doch was vor knapp 30 Jahren kein Problem war, ist jetzt wohl nicht mehr möglich. Im November 2015 hatte die Frau bereits eine klare Absage bekommen, als sie ihr Ansinnen bei der Stadt vortrug. Der Bauausschuss lehnte das Vorhaben einstimmig ab. Doch damit wollte sich die Dachauerin nicht zufrieden geben und zog vor Gericht. Noch ist das Urteil nicht gesprochen. Aber Richter Johann Oswald und seine Kammer vom Münchner Verwaltungsgericht, die am Donnerstag das Grundstück inspizierten, ließen bereits durchblicken, dass man zwar unterschiedliche Rechtsauffassungen habe. In einem Punkt sei man sich jedoch einig: "Der Denkmalschutz geht vor." Ein Wohnhaus an dieser Stelle beeinträchtige das unter Schutz gestellte Ensemble des früheren Konzentrationslagers, mehr noch als die Wohnhäuser die schon jetzt direkt hinter der Mauer stehen, so Oswald. Deshalb sei es wünschenswert den jetzigen Zustand beizubehalten.

Der Rechtsanwalt der Klägerin sah das naturgemäß anders: "Die Planung ist sehr zurückhaltend", gab er zu Bedenken. Anders als die Häuser, die schon seit Anfang der 1990er Jahre dort stünden, sei der Neubau architektonisch so konzipiert, dass er kaum wahrnehmbar sei. Er könne nicht erkennen, dass die Wirkung des Wachturms störe. Vielmehr passe die geplante Bebauung des Eckgrundstücks sehr gut in die Umgebung der Karl-Riemer-Straße. Und genau das fordere das Baugesetzbuch in Paragraf 34.

Das Amt für Denkmalpflege habe damals keine Einwände dagegen gehabt, argumentiert der Anwalt

Der Jurist überraschte Stadt und Richter sogar damit, dass er die Gleichbehandlung seiner Mandantin mit den übrigen Anwohner der Karl-Riemer-Straße forderte. Diese hatten seinerzeit im Vorgriff auf einen Bebauungsplan ihre Genehmigungen erhalten. Und so konnten die etwa 30 Häuser, die zum Teil nur etwa fünf Meter Abstand zur Mauer der Gedenkstätte haben, errichtet werden. Damals habe das Amt für Denkmalpflege keine Einwände dagegen gehabt, argumentierte der Anwalt. Der Bebauungsplan sei zwar seinerzeit nicht in Kraft getreten, weil die öffentliche Bekanntmachung fehlt, aber der Satzungsbeschluss sei da und nie aufgehoben worden. "Was ist jetzt anders als vor 30 Jahren?", fragt sich der Jurist. Im übrigen habe seine Mandantin damals wie alle anderen für das fragliche Grundstück Erschließungsgebühren gezahlt.

Die Vertreter der Stadt zeigten sich entrüstet über diese juristische Wendung. Die letzte Baugenehmigung für die Karl-Riemer-Straße wurde 1989 erteilt, so die Verwaltung. Das Bebauungsplanverfahren laufe schon lange nicht mehr, es sei einfach im Sande verlaufen. Da könne man nicht von einem Vorgriff reden, hielten die Juristen der Stadt entgegen. Im übrigen habe sich seither viel geändert. So ist das Ensemble der KZ-Gedenkstätte erst 1993 unter Schutz gestellt worden. Auch der Eingang ist verlegt. "Das Entree wirkt auf den Besucher", erklärte Paul Huber vom Landesamt für Denkmalpflege. Seit man durch das Jourhaus hineinkomme, stehe der südwestliche Wachturm viel mehr im Fokus. "Er ist Sinnbild für das KZ und seine Bauweise steht für die Gräueltaten der NS-Zeit." Mehr als 800 000 Besucher kommen jedes Jahr dorthin, gab Huber zu bedenken. Und die vielfältigen Blickbeziehungen würden durch eine Bebauung unmittelbar hinter dem Turm gestört. "Er ist ein Solitär." Das müsse er auch bleiben, so Huber. Klar, habe man die Situation damals anders bewertet, gesteht der Vertreter des Denkmalamts ein. Jetzt sei man viel sensibler und habe "erhebliche Bedenken". Das Urteil wird am Freitag erwartet, die Begründung erst in einigen Wochen.

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