Steuerpolitik:Druck von oben

Hebertshausen erhöht Hebesatz für Grund- und Gewerbesteuer

Kreisgemeinden wie Bergkirchen oder Schabhausen haben es vorgemacht, nun folgt auch Hebertshausen: Die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer werden rückwirkend zum Januar 2016 angehoben. Diese Steuererhöhung billigte der Gemeinderat nun mit dem Haushalt, der mit großer Mehrheit verabschiedet wurde. Konkret steigt die Grundsteuer A für landwirtschaftliche Grundstücke von 280 auf 310 Prozentpunkte - berechnet auf Basis des vom Finanzamt festgelegten Messbetrags. Die Grundsteuer B wird auf 340 Punkte (bisher 310), die Gewerbesteuer von 300 auf 330 Punkte angehoben.

Ein Schritt, zu dem sich Bürgermeister wie Gemeinderat gedrängt sehen. Denn durch die Reform des bayerischen Finanzausgleichsgesetzes sind von 2016 an alle Gemeinden finanziell im Nachteil, deren Hebesätze unter 310 Prozentpunkten liegen. In Hebertshausen sind die Realsteuersätze seit zwanzig Jahren nicht angepasst worden, weil es dafür in der finanziell gesunden Gemeinde keinen Anlass gab. Doch von 2016 an wird die Finanzkraft einer Gemeinde bayernweit pauschal mit einen Einheitshebesatz von 310 Prozentpunkten - statt bisher 250 Punkten - kalkuliert. Auf dieser Basis zahlen alle Gemeinden die Kreisumlage an den Landkreis, unabhängig vom tatsächlichen Steuersatz vor Ort. Die Folge: Wer seinen Bürgern weniger Grund- oder Gewerbesteuer berechnet, muss dennoch mehr bezahlen.

Nur die Anpassung der Hebesätze verhindert, dass Gemeinden ein Defizit machen. Die Hebertshausener Gemeinderäte waren von der Erhöhung nicht begeistert. Aus allen Fraktionen gab es kritische Stimmen. "Aber wir sind faktisch dazu gezwungen", betonte Florian Zigldrum (CSU). Daher billigte der Rat mit dem Haushalt 2016 auch den Anstieg der Hebesätze, nur Franz Schmidt (SPD) votierte dagegen.

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