Rentenpolitik:Altersarmut auf dem Vormarsch

Gewerkschaft fordert Kurswechsel in der Rentenpolitik

Die Zahl der Menschen, die im Landkreis Dachau neben ihrer Rente auf Grundsicherung angewiesen sind, ist in den vergangenen zehn Jahren um 318 Prozent gestiegen. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit. Derzeit gebe es im Landkreis Dachau 1328 Bezieher von "Alters-Hartz-IV". Die Gewerkschaft bezieht sich auf Angaben des Statistischen Landesamts. NGG-Geschäftsführer Mustafa Öz nennt die Zahlen einen "Weckruf" und fordert einen Kurswechsel in der Rentenpolitik.

"Zwar ist die Rentenkasse so gut gefüllt wie lange nicht, aber Geringverdiener profitieren kaum von der nächsten Erhöhung", so Öz. Gerade Frauen und Alleinerziehenden bleibe trotz vieler Arbeitsjahre der Gang zum Sozialamt häufig nicht erspart. Die Lage werde sich in den nächsten Jahrzehnten weiter verschärfen. Nach einer Studie der Bertelsmann-Stiftung wird das Armutsrisiko besonders für die geburtenstarken Jahrgänge der 1950er- und 1960er-Jahre ansteigen - von aktuell 15 auf 20 Prozent im Jahr 2036. Als armutsgefährdet gilt ein Rentner, dessen Netto-Einkommen unter 958 Euro monatlich liegt.

Die NGG München plädiert für eine Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung. "Das Rentenniveau - also der Anteil der späteren Rente am Netto-Verdienst - muss unbedingt stabilisiert werden. Im Moment sind es 48 Prozent - langfristig müssen wir mindestens auf 50 Prozent kommen", sagt Öz. Die Politik müsse dringend handeln. Die Bundesregierung gehe in ihrem aktuellen Rentenversicherungsbericht noch von einem Absinken des Rentenniveaus auf 44,6 Prozent bis zum Jahr 2031 aus. "Wichtig ist aber auch die betriebliche Altersvorsorge als Unterstützung für die gesetzliche Rente. Sie kann ein Schutz gegen Altersarmut sein - gerade wenn sie fest im Tarifvertrag verankert ist", betont Öz. So habe die NGG eine Tarifrente mit verpflichtenden Unternehmensbeiträgen in vielen Branchen vereinbaren können, etwa in der Brauwirtschaft, dem Fleischerhandwerk, der Getränkeindustrie oder der Milchwirtschaft. Immerhin gelte ab Januar: Betriebsrenten dürfen nicht mehr voll auf die Grundsicherung angerechnet werden. Ein neues Gesetz garantiert hier Freibeträge. "Damit haben Beschäftigte im Ruhestand deutlich mehr in der Tasche - vorausgesetzt, der Betrieb ist an die Tarifverträge der NGG gebunden", so Öz.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: