Rechtsstreit:Erfolg für Oberschleißheim

Bundespolizei-Fliegerstaffel in Oberschleißheim, 2015

Neben den Neubau für die Hubschrauberstaffel der Bundespolizei sollten auch die Hubschrauber der Landespolizei umziehen.

(Foto: Lukas Barth)

Verwaltungsrichter vereiteln Pläne der Bereitschaftspolizei und untersagen weiteren Hubschrauber-Landeplatz. Der Grund: Es fehlt ein Planfeststellungsverfahren. Auch Karlsfeld würde unter dem zunehmenden Lärm leiden

Von Andreas Salch, Oberschleißheim/Karlsfeld

Die Gemeinde Oberschleißheim hat im Rechtsstreit mit dem Freistaat um die Nutzung des Hubschrauberlandeplatzes einen Etappensieg erzielt. Von dem Sonderlandeplatz dürfen auch künftig nur die dort bereits stationierten Hubschrauber der Bundespolizei starten und landen. Helikopter der bayerischen Bereitschaftspolizei hingegen dürfen den Sonderlandeplatz nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts München trotz einer vorliegenden luftverkehrsrechtlichen Genehmigung nicht nutzen. Unter dem Lärm weiterer Hubschrauber würden auch die Bewohner der nur wenige Kilometer entfernten Gemeinde Karlsfeld leiden.

Auch wenn die Richter der 24. Kammer am Verwaltungsgericht noch keine Entscheidung in der Sache verkündet haben, so machten sie in einer mehr als fünfstündigen Verhandlung deutlich, dass eine Mitnutzung des Areals durch die Bereitschaftspolizei nicht zulässig sei.

Grund hierfür ist, dass es kein Planfeststellungsverfahren gab, so die Richter. Das Luftamt Südbayern war in einem Bescheid vom Februar 2013 noch davon ausgegangen, dass diese Maßnahme im Zuge der Genehmigung "entbehrlich" sei. Bürgermeister Christian Kuchlbauer (Freie Wähler) wertet die Ausführungen des Gerichts als Erfolg für die Gemeinde, wie er in einer Verhandlungspause sagte.

Der Freistaat will den Hubschrauberflugplatz für die Mitnutzung durch die Staffel der Bereitschaftspolizei zudem ausbauen. Vorgesehen sind unter anderem ein neues Gebäude und eine Betankungsanlage. Das Luftamt Südbayern geht in seinem Bescheid davon aus, dass auf dem Gelände zwei Flugplätze für Helikopter bestehen könnten. Dass somit zwei rechtlich selbständige Betreiber der Anlage existierten, sei kein Problem, so die Richter am Verwaltungsgericht. Doch wiesen sie darauf hin, dass mit der zusätzlichen Nutzung durch die Bereitschaftspolizei sich der Flugplatz weiter entwickeln würde. Das jedoch sei nicht zulässig.

Durch die Mitnutzung werde der bestehende Flugplatz verändert. Deshalb sei ein Planfeststellungsverfahren notwendig. "Wenn dies nicht durchgeführt wird, dann geht halt nichts weiter", sagte die Vorsitzende Richterin in der mündlichen Verhandlung am Donnerstag. Sollte dennoch mit den Bauarbeiten begonnen werden, wie dies die Vertreter des Freistaates in einem ersten Gerichtstermin im Februar vergangenen Jahres andeuteten, könne die Gemeinde Oberschleißheim "mit Fug und Recht" einen Baustopp verlangen, so die Richterin. Bereits in dem Termin vor einem Jahr hatten die Verwaltungsrichter durchblicken lassen, dass ein Planfeststellungsverfahren unabdingbar sei.

"So wie die bauen wollten, das ist erst mal nicht möglich", sagte Oberschleißheims Bürgermeister Kuchlbauer am Rande der Verhandlung. Laut einem Gutachten des TÜV würde der Flugverkehr bei einer Mitnutzung des Sonderlandeplatzes durch die Bereitschaftspolizei erheblich steigen. Für das Jahr 2021 prognostiziert das Gutachten rund 3000 Flüge der Bundespolizei pro Jahr. Die Zahl der Flüge der Bereitschaftspolizei beziffert der TÜV in dem Gutachten auf 3500 pro Jahr. Die Belästigung von Anwohnern hierdurch nannten die Vertreter des Freistaats als "homöophatisch gering".

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