Prozess beendet:Sieben Jahre Haft

Das Landgericht verurteilt Einbrecher und dessen Komplizen

Zwei Kellner sind vor dem Landgericht München II wegen eines Einbruchs in ein Anwesen nordwestlichen Landkreis zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Gegen den Haupttäter, einen 24-Jährigen, verhängten die Richter der 3. Strafkammer sieben Jahre Haft wegen schweren räuberischen Diebstahls sowie gefährlicher Körperverletzung. Sein Komplize erhielt wegen Beihilfe zum Wohnungseinbruchsdiebstahl eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Er hatte den 24-Jährigen zu dem Anwesen gefahren und im Auto gewartet. Bei dem Einbruch am 27. Juli vergangenen Jahres erbeutete der Kellner Schmuck im Wert von rund 1100 Euro.

Als der 24-Jährige am Morgen jenes Tages in das Haus eindrang, dachte er, es sei niemand da. Er hatte geklingelt, doch es hatte niemand geöffnet. Tatsächlich jedoch schlief der Sohn des Ehepaars, dem das Haus gehört, im ersten Stock. Er hatte zwar gehört, dass es geklingelt hatte, dachte jedoch, es sei der Postbote. Erst als der ungebetene Besucher alle Räume im Erdgeschoss durchwühlte, war ihm bewusst geworden, dass ein Einbrecher im Haus ist. Der 23-jährige Sohn griff den Kellner an, als dieser in den ersten Stock kam. Daraufhin sprühte der Angeklagte dem jungen Mann zweimal Pfefferspray ins Gesicht. Zuvor hatte der 23-Jährige einen Freund und die Polizei alarmiert. Sie verfolgten die beiden Täter mit dem Auto bis nach München. Erst am Mc-Craw-Graben gelang es der Polizei die Täter anzuhalten und festzunehmen.

Der 23-Jährige und seine Eltern leiden bis heute unter dem Einbruch. Bei der Urteilsbegründung sagte Richter Martin Hofmann, der Sohn schlafe nicht mehr im Haus seiner Eltern, weil er sich dort nicht mehr sicher fühle. Dessen Mutter habe nach dem Einbruch einen Großteil der Wäsche weggeworfen, weil diese der Angeklagte durchwühlt habe. Es sei eine "Horrorvorstellung", im Bett zu liegen und mitzubekommen, dass eingebrochen wird, sagte Richter Hofmann. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte für den Haupttäter acht für seinen Komplizen fünf Jahre Haft gefordert.

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