Prozess am Landgericht:Hausbesetzerin vertraut auf Gott

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Im ehemaligen Kloster wohnt noch eine Frau, die Nonne werden will. (Foto: Toni Heigl)

Die letzte Bewohnerin des ehemaligen Birgittenklosters klagt gegen den Räumungsvollzug der Erzdiözese

Von Benjamin Emonts, München/Altomünster

Claudia Schwarz spricht immer wieder von Gottvertrauen, ihr Vater im Himmel werde schon dafür sorgen, dass alles gut gehe. Die temperamentvolle Frau ist die letzte Bewohnerin des Birgitten-Klosters in Altomünster, das im Januar offiziell vom Vatikan aufgelöst wurde und in den Besitz des Erzbistums München-Freising übergegangen ist. Der neue Eigentümer will die Frau eigentlich längst aus dem Kloster haben. Doch Claudia Schwarz, von Beruf Anwältin, stellt sich mit allen verfügbaren Mitteln quer. Am Mittwoch klagte sie vor dem Landgericht München II gegen die Vollstreckung des Räumungsbescheids und gegen die Anordnung von Ordnungsgeldern. Eine Lösung des Konflikts wurde vor Gericht allerdings nicht gefunden. Am Freitag, 22. Dezember, geht der Prozess weiter.

Die Geschichte ist ohnehin sehr verworren. Die frühere Priorin Apollonia hatte das Birgitten-Kloster als letzte Ordensschwester bereits im Februar dieses Jahres verlassen. Claudia Schwarz, die sich selbst als Postulantin bezeichnet, blieb und wollte ihre Zelle partout nicht verlassen, weil es ihre Berufung sei, Nonne zu werden. Allerdings erkennen weder die Erzdiözese München-Freising noch der Vatikan das Postulat an, weil das Kloster und der Orden beim Eintritt der Frau schon aufgelöst waren. Ende Mai kam es deshalb bereits zu einer Verhandlung am Landgericht München II, in der die Erzdiözese Claudia Schwarz aufforderte, das Kloster zu räumen. Außerdem hatte das Landratsamt Dachau als zuständige Baugenehmigungsbehörde der Erzdiözese die Nutzung der von Claudia Schwarz bewohnten Zelle zu Wohnzwecken untersagt. Im Brandfall, so hieß es, würde das Gebäude zur "Todesfalle".

Beide Parteien schlossen vor dem Landgericht damals einen Vergleich, wonach Claudia Schwarz so lange im Kloster weiterleben darf, bis der Vatikan über einen Einspruch der ehemaligen Priorin Schwester Apollonia gegen die Auflösung des Klosters entschieden hat. In der Zwischenzeit hat der Vatikan in einer Vorprüfung des Falles durchblicken lassen, dass die Klage gegen die Klosterauflösung wohl keinen Erfolg haben wird. Die Erzdiözese München-Freising sah diesen Bescheid als final an und bestand nun auf den Vereinbarungen aus dem Vergleich. Darin stand schließlich, dass Claudia Schwarz ihre Zelle räumen muss und sich nicht mehr im Klosterbereich aufhalten darf, sobald aus Rom ein negativer Bescheid vorliege. Gegen den Räumungsvollzug klagte nun die 38-Jährige wiederum vor dem Landgericht. Der Vorsitzende Richter Marcus Preißinger regte an, der Frau eine Frist bis Mitte nächsten Jahres einzuräumen, innerhalb der sie weiterhin im Kloster leben darf. Würde sich Rom nach Ablauf dieser Frist tatsächlich gegen die Auflösung des Klosters entscheiden, dürfte die Frau zurückkommen.

Für Claudia Schwarz dürfte es sehr schwer werden, ihren Willen durchzusetzen und im Kloster zu bleiben, auch wenn sie glaubt, es sei ihre von Gott gewollte Berufung. Seit das Landratsamt ihre Zelle aus Brandschutzgründen als unbewohnbar eingestuft hat, lebt sie in der Zelle einer verstorbenen Schwester. Nach anderen Alternativen hat sich die Anwältin angeblich noch nicht umgesehen. Begründung: Sie traue Gott nicht zu, dass er sie ins offene Messer laufen lasse.

© SZ vom 14.12.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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