Pfaffenhofen/Glonn:Schicksalsfrage

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Was wird aus der Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen? Die Pfaffenhofener stimmen am Sonntag darüber ab, ob die Gemeinde austreten soll. Eine Bestandsaufnahme vor dem Bürgerentscheid

Von Robert Stocker, Pfaffenhofen/Glonn

Wie geht es mit der Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen weiter? Seit Monaten ist der Frieden in der Gemeinschaftsversammlung dahin. Die Bürgermeister der drei Mitgliedsgemeinden sind zerstritten. Sulzemoos hat den Austritt beschlossen und will künftig selbstständig sein. Auch Pfaffenhofen an der Glonn will die Verwaltungsgemeinschaft verlassen, weil die Gemeinde nicht alleiniger Partner von Odelzhausen sein will. Odelzhausen sieht der Entwicklung gelassen entgegen. Doch in Pfaffenhofen regt sich Widerstand gegen den Bruch. Am Sonntag haben die Bürger das Wort. Die Dachauer SZ erklärt, was man zum Bürgerentscheid wissen sollte.

Was ist eine Verwaltungsgemeinschaft?

Verwaltungsgemeinschaften wurden in Bayern im Zuge der kommunalen Gebietsreform eingeführt. Die Mitgliedsgemeinden sind Nachbarkommunen, die eine gemeinsame Verwaltung haben. Sie soll das Leistungsangebot kleiner Gemeinden erhöhen und gleichzeitig Kosten sparen. Die Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen wurde 1977 gegründet.

Wie kam es zum Streit in der Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen?

Bis zur Kommunalwahl 2014 arbeitete die Verwaltungsgemeinschaft relativ reibungslos. Odelzhausens früherer Bürgermeister Konrad Brandmair ist wie Gerhard Hainzinger (Sulzemoos) und Helmut Zech (Pfaffenhofen) CSU-Mitglied. Seit der parteifreie Markus Trinkl in Odelzhausen regiert, gibt es Unstimmigkeiten in der Verwaltungsgemeinschaft. Der Bürgermeister der größten Mitgliedsgemeinde gehört nicht dem Vorstand der Gemeinschaftsversammlung an. Sulzemoos und Pfaffenhofen können Odelzhausen jederzeit überstimmen. Weil Odelzhausen die größte Gemeinde ist, muss sie den Löwenanteil der Kosten zahlen. Trinkl kritisiert zudem, dass er zu wenig Einfluss auf die Verwaltung habe und schlecht informiert werde.

Welche Argumente haben die Befürworter des Austritts?

Bürgermeister Helmut Zech und der Pfaffenhofener Gemeinderat stehen geschlossen hinter dem Austritt. Sie argumentieren damit, dass eine eigene Verwaltung im Egenburger Rathaus bürgernäher und effektiver sei. Außerdem befürchten sie, dass die Interessen der Gemeinde in einer Gemeinschaft mit Odelzhausen nicht berücksichtigt würden. Als Beweis führen sie mehrere Entscheidungen des Odelzhausener Gemeinderats an, die Pfaffenhofen benachteiligt hätten. Die Gemeinde habe jetzt die historische Chance, wieder selbstständig zu werden. Pfaffenhofen habe genügend Wirtschaftskraft und gute Entwicklungsperspektiven.

Welche Argumente haben die Gegner des Austritts?

Die Initiatoren des Bürgerentscheids um Susanne Vedova führen vor allem die Kosten für eine eigene Verwaltung ins Feld. Das Rathaus in Egenburg müsste aus- und umgebaut werden. Dazu kommen Kosten für eine EDV-Anlage und für das Mobiliar der Mitarbeiter. Die Gegner des Austritts veranschlagen dafür etwa 200 000 Euro. Außerdem muss die Gemeinde das Personal bezahlen. Vier bis fünf Mitarbeiter, wie von Bürgermeister Zech genannt, reichen aus Sicht der Gegner nicht aus. Bei einem Verbleib in der Verwaltungsgemeinschaft könne Pfaffenhofen über eigene Belange weiterhin frei entscheiden.

Wie werden sich die Bürger entscheiden?

Die Gemeinde Pfaffenhofen ist in der Frage Verbleib oder Austritt aus der Verwaltungsgemeinschaft gespalten. Von 1324 stimmberechtigten Bürgern (bei derzeit 2023 Einwohnern) haben 385 das Bürgerbegehren für einen Verbleib in der Verwaltungsgemeinschaft unterzeichnet. Eine einfache Mehrheit entscheidet über Sieg und Niederlage.

Nach welchen Kriterien werden Abstimmungsvorstände und Beisitzer ausgewählt?

Aufregung hat die Rüge eines Bürgers ausgelöst, dass die Verwaltungsangestellte Gabi Berglmeir als Beisitzerin im Abstimmungsbezirk 2 berufen wurde. Bei dem Beschwerdeführer handelt es sich um Manfred Sailer, der das Bürgerbegehren für den Verbleib Pfaffenhofens in der Verwaltungsgemeinschaft unterstützt. Gabi Berglmeir dagegen ist Mitglied der Bürgerinitiative "Wir für unsere Gemeinde", die sich für einen Austritt stark macht. Die Verwaltungsangestellte leitet von der Beschwerde die Unterstellung ab, sie könne die Auszählung manipulieren. Die Kommunalaufsicht des Landratsamts hat unterdessen klar gestellt, dass die Berufung der Verwaltungsangestellten zulässig ist. Die Gemeinde könne sowohl Bewerber als auch Mitglieder einer Partei berufen, wenn andere geeignete Personen fehlen. Die Kommunalaufsicht weist lediglich auf die Möglichkeit hin, das Ehrenamt freiwillig neu zu besetzen. Gabi Berglmeir hält aber an ihrer Berufung fest.

Was passiert, wenn die Befürworter des Austritts beim Bürgerentscheid erfolgreich sind?

Die Gemeinde muss eine Petition an den Landtag richten, in der der Austritt aus der Verwaltungsgemeinschaft beantragt wird. Es gibt einige andere vergleichbare Fälle, in denen der Landtag zugestimmt hat. Entscheidend ist, was die Mehrheit der Bürger wünscht.

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