Pfaffenhofen/Glonn:Ermahnung oder Leinenzwang?

Pfaffenhofen arbeitet an einer Hundehaltungsverordnung

Von Renate Zauscher, Pfaffenhofen/Glonn

Appell an die Vernunft oder Leinenzwang für Hunde in der Gemeinde Pfaffenhofen an der Glonn? Im Gemeinderat gingen die Meinungen in dieser Frage deutlich auseinander. Bürgermeister Helmut Zech (CSU) wollte es bei Mahnungen an die Hundebesitzer belassen, einzelne Gemeinderäte dagegen wollten schärfer durchgreifen gegen die Hinterlassenschaften der Tiere auf Straßen und Wegen.

Mit der Diskussion im Rat reagierte die Gemeinde auf eine Beschwerde auf der Bürgerversammlung vom November. Sie weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auf Grund gesetzlicher Bestimmungen Hunde in bestimmten Situationen, so etwa in Naturschutzgebieten, auf kommunalen Grün- und Erholungsflächen und bei der Gefahr, dass sie "besonders geschützten Tierarten nachstellen", an der Leine zu führen sind. Laut Aussage der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt gilt der Leinenzwang auch in den "Kernzonen" des Landschaftsschutzgebiets "Glonntal" während der Vogelbrutzeit, heißt es aus dem Rathaus.

Darüber hinaus aber haben die Gemeinden offenbar einen gewissen Ermessensspielraum, um einen Leinenzwang für große Hunde - als solche gelten Tiere mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 Zentimetern - und Kampfhunde auf öffentlichen Wegen und Straßen durchzusetzen. Dies gilt, so heißt es von Seiten der Verwaltung dann, wenn es darum geht, "Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder die öffentliche Reinlichkeit" abzuwenden. Dabei müsse dem Bewegungsbedürfnis der Hunde jedoch "ausreichend Rechnung getragen werden".

Im Pfaffenhofener Gemeinderat ging es vor allem um den Aspekt der "öffentlichen Reinlichkeit". So betrachtet es Andreas Riedlberger (FW) als "bodenlose Frechheit, was da an Hundescheiße herumliegt". Ein Appell an die Vernunft genügt laut Riedlberger nicht. Er stellte den Antrag, Details für eine Leinenzwangverordnung auszuarbeiten. Auch Überlegungen zum Aufstellen von Hundetoiletten wurden angestellt, gleichzeitig aber Zweifel angemeldet, ob diese angenommen würden.

Das Gremium einigte sich zuletzt einstimmig darauf, Einzelheiten einer gemeindlichen Hundehaltungsverordnung zu erarbeiten und diese dann zur Behandlung vorzulegen.

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