Gebühren:Saftige Rechnungen von der Feuerwehr

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Bergkirchen, Hebertshausen und Petershausen überarbeiten ihre Gebührensatzungen - auch deshalb, weil Versicherungen sich zunehmend vor ihrer Verantwortung drücken wollen.

Von Petra Schafflik, Dachau

Wenn der dürre Christbaum in Flammen aufgeht und Bürger deshalb aus ihrer brennenden Wohnung gerettet werden müssen, ist der Einsatz der Feuerwehr kostenlos. In anderen Fällen dagegen schicken die Gemeinden für die Arbeit der ehrenamtlichen Helfer Gebührenbescheide. Eine Rechnung gibt es für alle Hilfeleistungen, die nicht der Rettung von Mensch oder Tier dienen: Wenn die Feuerwehr beispielsweise nach Verkehrsunfällen eine Ölspur beseitigen, bei einer Veranstaltung die vorgeschriebene Sicherheitswache leisten oder ausrücken, weil eine Brandmeldeanlage Fehlalarm auslöst. Grundlage für diese Gebühr ist jeweils die örtliche Feuerwehr-Satzung, die jetzt in Bergkirchen, Hebertshausen und Petershausen überarbeitet worden ist.

Anlass für die Neukalkulation sind neue Fahrzeuge und Veränderungen bei der technischen Ausstattung der Wehren. Gleichzeitig wollen sich die Gemeinden mit topaktuellen Satzungen auch wappnen gegen Widersprüche von Versicherungen, wie sie in jüngster Zeit vermehrt in den Rathäusern eingehen. Nach größeren Verkehrsunfällen würden die Kfz-Versicherungen der Verursacher schon beinahe regelmäßig gegen die Gebührenbescheide vorgehen, erklärt Petershausens Kämmerer Daniel Stadelmann. "Es wird alles kritisiert, was ihnen einfällt - von den gefahrenen Kilometern bis zur Zahl der Feuerwehrleute, und ob der Einsatz so überhaupt notwendig war", schimpft Stadelmann, der sich immer wieder mit "hanebüchenen Stellungnahmen" herumstreiten muss. Der Kämmerer hat kein Verständnis, wenn ein Havarie-Verantwortlicher der Assekuranz aus der Ferne glaubt, entscheiden zu können, dass eine Unfallstelle etwa auf der uneinsehbaren Strecke im Jetzendorfer Wald eigentlich gar nicht hätte abgesichert werden müssen.

Versicherungen stellen Gebührenbescheide regelmäßig in Frage

Erfahrungen mit solchen Widersprüchen gibt es auch in Bergkirchen, wo wegen der Nähe zur Autobahn A 8 und zur Bundesstraße 471 die Feuerwehren ebenfalls oft zu technischen Hilfeleistungen nach Unfällen gerufen werden. Auch dort klagt Geschäftsleiter Siegfried Ketterl, dass Versicherungen teilweise externe Fachbüros beschäftigen, um jeden Gebührenbescheid anzuzweifeln. Sie wollen eben dadurch ihre Kosten senken.

Vor diesem Hintergrund haben Bergkirchen und Petershausen nun ihre Satzungen aktualisiert und "gerichtsfest" überarbeitet. Dabei wurden neu erworbene Fahrzeuge einbezogen und jede denkbare Feuerwehr-Leistung auf Basis der tatsächlich anfallenden Kosten kalkuliert. Auch in Hebertshausen wurde die Feuerwehr-Satzung überarbeitet, weil ein neues Einsatzfahrzeug im Einsatz ist. Dort setzt man aber weiter auf die vom Bayerischen Gemeindetag vorgeschlagenen Pauschalen, die sich für die Gemeinde als praxistauglich erwiesen haben.

Echte Fehlalarme sind selten

Allerdings diskutierte der Hebertshausener Gemeinderat auf Nachfrage von Caroline Heinz (SPD), ob Fehlalarme ausgelöst durch Brandmeldeanlagen nicht mit einer höheren Gebühr belegt werden sollten. Arbeitet so eine Überwachungsanlage fehlerhaft und alarmiert die Feuerwehr, kostet das nach der neuesten Satzung 275 Euro. Höhere Gebühren könnten die Verantwortlichen motivieren, ihre Anlagen besser in Schuss zu halten und damit Fehlalarme zu reduzieren, erklärte Heinz. Doch echte Fehlalarme sind selten: Zwischen 2012 und 2014 rückte die Ampermochinger Wehr 15 Mal, die Unterweilbacher fünfmal umsonst aus. In Hebertshausen und Prittlbach gab es keinen einzigen Fehlalarm. Viel öfter löse eine Alarmanlage ganz regelrecht aus, die Feuerwehr kann dennoch wieder umkehren. In diesen Fällen wurden meist in der Nähe der Anlage Arbeiten mit Funkenflug ausgeführt oder schlicht geraucht. "Das ist aber kein technischer Fehlalarm", so Hebertshausens Bürgermeister Richard Reischl (CSU). Das Ausrücken der Wehr werde in diesen Fällen auch regulär abgerechnet.

Keine Kosten müssen dagegen Bürger befürchten, die etwa wegen Rauchentwicklung beim Nachbarn die 112 wählen. Dass nicht ein Feuer, sondern nur ein verbranntes Mittagessen den Qualm verursacht hat, können Anwohner ja nicht wissen. Dagegen sollten Rauchmelder, wie sie seit Januar gesetzlich vorgeschrieben sind, sorgfältig gewartet werden. Andernfalls müssen die Besitzer mit unangenehmen Folgen rechnen. Denn löst eine leistungsschwache Batterie den Warnton aus und kommt die Feuerwehr, "sollte die Wartung belegt werden können", wie Petershausens Kämmerer Stadelmann den Gemeinderäten erklärte. Andernfalls erhielten die nachlässigen Bewohner seine saftige Rechnung und müssten für den unnötigen Feuerwehreinsatz bezahlen.

© SZ vom 04.01.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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