Münchner Verwaltungsgericht:Mit Leine und Maulkorb

Gassi gehen ist für eine Bulldogge nur noch unter Auflagen erlaubt

Von Benjamin Emonts, München/Dachau

Geschichten über Hundehalter, die sich in die Haare kriegen, hört man häufig. Meist bleibt es bei Beschimpfungen, selten kommt es zu Handgreiflichkeiten. In Dachau endete die Begegnung zweier Hundehalter mit ihren Tieren aber tödlich - und zwar für einen Hund. Bei einem Spaziergang an der Amper hatte die eineinhalbjährige Bulldogge Aramis einen anderen Hund derart fest in den Nacken gebissen, dass er eingeschläfert werden musste. Nun landete der Fall vor dem Münchner Verwaltungsgericht.

Die Beklagte war die Stadt Dachau, die der Halterin des beißenden Hundes per Anordnung vorgeschrieben hatte, ihr Tier künftig nur noch mit Leine und Maulkorb zu führen. Die Dachauerin hatte gegen den Bescheid geklagt. Inzwischen aber konnten sich Stadt und Hundehalterin einigen, sodass vor dem Verwaltungsgericht nurmehr ein Vergleich geschlossen wurde. Die Halterin wird demnach verpflichtet, ihren Hund außerhalb ausreichend gesicherter Privatgrundstücke an einer reißfesten, schlupfsicheren Leine zu führen. Mit dem Hund dürfen nur Personen gehen, die das Tier geistig und körperlich unter Kontrolle haben. Außerdem darf die Bulldogge nur von einer Person ausgeführt werden, die keinen weiteren Hund dabei hat. Auf Freiflächen außerhalb bebauter Gebiete muss die Frau dem Hund eine Leine und einen Maulkorb anlegen, sobald sich Menschen oder Hunde nähern. Zuwiderhandlungen führen zu einem Bußgeld von je 500 Euro, so die Vereinbarung. Bei einer Bulldogge handelt es sich in Bayern übrigens um einen Kampfhund der Kategorie II.

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