Schwurgerichtskammer:Fünf Jahre Haft für Messerattacke

23-Jähriger sticht im Streit mit einem gleichaltrigen Bewohner einer Asylbewerbergunterkunft in Altomünster dreimal zu.

Ein 23-jähriger Mann aus Nigeria, der in einer Asylbewerberunterkunft in Altomünster einen gleichaltrigen Landsmann mit einem Messer attackiert und verletzt hat, ist vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht München II zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Opfer wurde bei der Tat in der Nacht des 9. September vergangenen Jahres leicht verletzt. Der Angeklagte hatte zur Tatzeit zwar eine Blutalkoholkonzentration von 1,4 Promille, zeigte laut Angaben von Zeugen bei dem Messerangriff aber keine Ausfallerscheinungen. Zuvor hatte der 23-Jährige mit dem späteren Opfer und anderen Asylsuchenden gefeiert.

Als sein Landsmann ihn aufforderte, sich mit einem Mitbewohner auszusöhnen, war der Angeklagte darüber derart in Rage geraten, dass es zu einer Auseinandersetzung kam. Dabei schlug der 23-Jährige seinem Landsmann zunächst mit der Faust ins Gesicht sowie gegen die Brust. Anschließend war es zu einem Gerangel zwischen den beiden Männern gekommen, bei dem der 23-Jährige zu Boden fiel und sich leicht verletzte. Danach war er weggelaufen und holte aus einem der Wohncontainer ein Messer mit einer knapp elf Zentimeter langen Klinge. Damit stach er dreimal auf seinen Landsmann ein. Zwei Stiche gingen in Richtung Brust. Mit dem dritten Stich verletzte er ihn an der Kniekehle.

Dem Opfer gelang die Flucht. Die Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklage ursprünglich von versuchtem Totschlag ausgegangen. Da der Angeklagte dem 23-Jährigen jedoch nicht nachgelaufen war und nicht versucht hatte, weiter auf ihn einzustechen, rückte die Staatsanwaltschaft vom Vorwurf des versuchten Totschlags ab. Stattdessen wertete sie die Tat als gefährliche Körperverletzung und forderte eine Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten. Der Verteidiger des 23-Jährigen ging in seinem Plädoyer ebenfalls von gefährlicher Körperverletzung aus und beantragte drei Jahre Haft.

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