Mitten in Dachau:Zum Schutz der Polizei

Wann das Tragen einer Baseballkappe mit der Aufschrift ACAB strafbar ist

Von Benjamin Emonts

Die Buchstabenkombination "ACAB" als Abkürzung für "All Cops Are Bastards" wird inzwischen bedauerlicherweise auf der ganzen Welt benutzt, um Polizisten pauschal zu verunglimpfen. Auch in Dachau ist der Slogan längst angekommen. Im Bereich östlich der Würmstraße wird er Anliegern und Passanten direkt vor die Nase gerieben. Seit Monaten schmieren dort irgendwelche Nulpen die Buchstabenkombination an Hausfassaden, Straßenschilder und Garagentore. Dümmer geht's nicht, anders lässt sich ihr Geisteszustand nicht beschreiben.

Wobei ein Prozessfall vor dem Amtsgericht nun gezeigt hat: Doch, es geht noch dümmer. Ein junger Mann, gerade 19, hatte von der Polizei eine Vorladung bekommen und sollte über ein illegales Straßenrennen aussagen. Über das Rennen, wie sie angeblich öfter in Dachau und Umgebung stattfinden, erfuhr man vor Gericht nichts. Dafür aber, dass der junge Mann beim Betreten der Polizeiinspektion ein Baseball-Cap getragen hat, an dem seitlich die besagte Buchstabenkombination "ACAB" geschrieben stand. Die zwei Polizisten, die den jungen Mann ausfragen sollten, wussten die verschlüsselte Botschaft zu deuten. Komisch fanden sie die Angelegenheit nicht. Beide stellten Strafanzeige.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr entschieden, dass es nicht strafbar ist, sich in allgemeiner Form negativ über die Polizei zu äußern. Das Gericht hob die Urteile wegen Beleidigung gegen zwei Fußball-Fans, die "ACAB" öffentlich auf ihrer Kleidung getragen hatten, auf. In der Begründung hieß es: Eine Verurteilung setze voraus, dass sich die Äußerung auf eine überschaubare Personengruppe beziehe.

Und genau das traf im Fall des Dachauers zu. Der mittlerweile 20-Jährige musste sich vor dem Dachauer Amtsgericht wegen Beleidigung in zwei tatmehrheitlichen Fällen und wegen Schwarzfahrens verantworten. Er sagte Sätze wie: "Ich wusste nicht, dass das verboten ist." Oder: "Ich habe nicht nachgedacht." Amtsrichter Daniel Dorner ("ACAB heißt nicht Acht Cola, Acht Bier") verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 400 Euro. "Es konnten nur die anwesenden Polizisten mit der Beleidigung gemeint sein", sagte er. "Sie machen nur ihre Arbeit. Und dann müssen sie sich auch noch Beleidigungen anhören." Die Kappe wurde einbehalten.

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